News und Aktuelles

News

Bürgerbüro
Gutscheinkarten 2004
LANDESFAMILIENPASS


-Gutscheinkarte 2004-



Die Gutscheinkarten 2004 zum Landesfamilienpass werden zur Zeit an die derzeitigen Inhaber dieses Landesfamilienpasses, die auch weiterhin zum berechtigten Personenkreis gehören, verschickt.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2004 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Aufgrund von unumgänglichen Kürzungen im Landeshaushalt berechtigen die Gutscheine „Wilhelma“ und „Blühendes Barock“ nur noch zu einem ermäßigten Eintritt. Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03. – 31.10.2004 zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif. Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passberechtigte eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 9 Euro.
Insgesamt berechtigt die Gutscheinkarte 2004 zu 24 kostenlosen bzw. ermäßigten Besuchen!

Bitte beachten Sie dieses Jahr noch, dass die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ sowohl für das Jahr 2003 als auch für das Jahr 2004 Gültigkeit besitzt. Das bedeutet, dass die Familien, die bereits mit der Gutscheinkarte 2003 eine Broschüre erhalten haben, im Jahr 2004 keine neue erhalten werden.



Folgende Personen können einen Landesfamilienpass erhalten:

1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und

3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung.



Für berücksichtigungsfähige Kinder wird nur ein Landesfamilienpass ausgestellt.

Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, steht die Vergünstigung dem Elternteil zu, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch in diesem Fall (weiterhin, z.B. nach Scheidung) als Berechtigter im Landesfamilienpass eingetragen bleiben.


Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhänig. Anträge sind beim Bürgerbüro Weissach und beim Bürgerbüro Flacht erhältlich.

Beim Besuch von Kursen der Volkshochschule Leonberg bezuschusst die Gemeinde Weissach für Weissacher Bürger bei Vorlage eines gültigen Landesfamilienpasses 50 % der Kursgebühren.
geschrieben von Kerstin Hanisch am 21.01.2004 um 08:39 Uhr.