Nach § 15 des Bundesjagdgesetzes ist die erste Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse in den in § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes aufgeführten Sachgebieten
1.Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Land- und Waldbau;
2.Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen);
3.Führung von Jagdhunden, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;
4.Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
nachzuweisen hat.
Die jagdliche Ausbildung erfolgt in einem vom Kreisjagdamt anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Der Lehrgang beinhaltet eine theoretische und eine praktische Ausbildung von mindestens 120 Stunden (ohne Übungsschießen), Beginn des Lehrganges: Mitte September.
Der diesjährige Ausbildungslehrgang im Landkreis Böblingen wird von der Kreisjägervereinigung Leonberg durchgeführt;
(Lehrgangsbeginn: September 2004) Lehrgangsleiter: Herr Rolf Maier, Tel.: 07159/5484
Die Jägerprüfung wird von dem vom Kreisjagdamt bestellten Prüfungsausschuss durchgeführt. Die Prüfung besteht aus
1.dem jagdlichen Schießen,
2.dem schriftlichen Teil,
3.dem mündlich-praktischen Teil
und wird in dieser Reihenfolge durchgeführt. Sie findet im Zeitraum vom
15. März 2005 bis 30. Juni 2005 statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Bewerber haben sich bis spätestens
15. Dezember 2004 schriftlich beim Landratsamt Böblingen, Kreisjagdamt, anzumelden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Prüfung ist bei dem für die Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung zuständigen Kreisjagdamt abzulegen. Sie kann aus besonderen Gründen mit Genehmigung des nach Satz 1 zuständigen Kreisjagdamtes bei einem anderen Kreisjagdamt abgelegt werden (Ausnahmegenehmigung).
Der Anmeldung sind beizufügen:
1.ein Nachweis, dass der Bewerber bei der Meldebehörde, bei der er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Kreisjagdamt beantragt hat,
2.bei Ausländern außer dem Nachweis nach Nummer 1 ein dem Führungszeugnis entsprechender Nachweis ihres Heimatlandes,
3.bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,
4.gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung des zuständigen Kreisjagdamtes für die Ablegung der Jägerprüfung beim Kreisjagdamt Böblingen,
5.der Nachweis über die jagdliche Ausbildung; dieser ist spätestens 3 Wochen vor Beginn des schriftlichen Teils der Jägerprüfung dem Kreisjagdamt vorzulegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 3 Jahre sein,
6.der Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 178,95 Euro.
Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist auf das Girokonto Nr. 17 der Kreiskasse Böblingen bei der Kreissparkasse Böblingen zu überweisen.
Antragsformulare für die Zulassung zur Jägerprüfung sind beim Landratsamt, Ordnungsamt, Zimmer 151 (1. Stock) und im Internet unter
www.landkreis-boeblingen.de sowie unter
www.jaeger-boeblingen.de, erhältlich.
geschrieben von Landratsamt Böblingen am 30.06.2004 um 09:47 Uhr.