Das Thema „Google Street View“ wird zur Zeit nicht nur in den Medien, sondern auch in den Gemeinden sehr häufig diskutiert. Aufgrund dessen kam es zu vermehrten Anfragen bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Diese hat nun ein Merkblatt erarbeitet, das aktuelle Informationen über den Umsetzungsstand des Projekts „Street View“, zur datenschutzrechtlichen Beurteilung, zum Widerspruchsverfahren, zur WLAN-Datenerfassung durch Google, etc. enthält.
Dieses
Merkblatt wird auf der
Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg veröffentlicht und ständig aktualisiert. Auf dieser Seite finden Sie außerdem zusätzliche Informationen zum Datenschutz und ein
Musterwiderspruch.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Was ist "Google Street View"?
Google fotografiert bundes- und weltweit ganze Straßenzüge. Diese werden dann im Internet veröffentlicht, so dass ein „3D Online-Abbild“ der Stadt vorliegt, was „Online-Stadtrundfahrten“ ermöglicht.
Die diesjährige Erfassung der Straßen wird wegen der heftigen Diskussionen um den Datenschutz und die WLAN-Erfassung zur Zeit ausgesetzt.
Street View und der Datenschutz, Musterwiderspruch
Aufgrund des hohen Drucks der Öffentlichkeit und der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google dazu bereit erklärt, KFZ-Kennzeichen und Gesichter automatisch unkenntlich zu machen. Bei Gebäuden wird dies veranlasst, sobald ein
Widerspruch. vorliegt. Er kann vor und bereits nach der Veröffentlichung eingelegt werden.
Meist benötigt Google dazu eine Spezifizierung des Widerspruchs, da die Identifizierung der Gebäude nur selten eindeutig ist. Es wird dazu geraten, auf die Präzisierung einzugehen.
Google wird dazu eine Anwendung bereitstellen.
Gefahren und Befürchtungen
Neben Verletzungen des Datenschutzgesetzes und der Persönlichkeitsrechte, befürchtet man, dass Kriminelle Google Street View nutzen könnten um unter anderem geeignete Einbruchsobjekte zu finden.
Erfassung der Funknetzwerke (WLAN)
Wie im April bekannt wurde, hat Google nicht nur die Gebäude, sondern auch die Funknetzwerke und teilweise deren Inhalte erfasst. Dies wird als rechtswidrig eingestuft, weswegen die Erfassung eingestellt wurde und laut Google in Deutschland auch nicht mehr fortgesetzt werden soll. Datenschützer fordern eine Löschung der gesammelten Daten. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat das Land Baden-Württemberg diesbezüglich zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzesentwurf erarbeitet und über den Bundesrat im Bundestag eingebracht.
geschrieben am 11.08.2010 um 15:57 Uhr.