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Ordnungsamt
Gemeinsame Maßnahmenkonzeption im Landkreis Böblingen:

Landratsamt Böblingen stimmt sich mit Kreisgemeinden über einheitliche Vorgehensweise zum Thema Vogelgrippe ab

Böblingen:
Mit der Botschaft „bislang noch kein Fall von Vogelgrippe im Landkreis Böblingen“ begrüßte Dr. Manfred Koch, der Leiter des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen vor wenigen Tagen die Vertreter der Gemeinden bei einer Informationsveranstaltung zum Thema Vogelgrippe. Neben allgemeinen Informationen zur Klassischen Geflügelpest, Subtyp H5N1 ASIA, wie die Vogelgrippe in der Fachsprache heißt, wurden die Themen Ablaufschema im Tierseuchenfall bei Geflügelpest, Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und die Vorgehensweise beim Auffinden und Einsammeln toter Vögel erörtert.

Entsprechend der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unterstützen die Ortspolizeibehörden im Wege der Amtshilfe das Landratsamt bei der Sammlung und Bergung toter Tiere, ebenso bei der Ermittlung von Tierhaltern. Sich auf eine einheitliche Vorgehensweise im Landkreis Böblingen zu verständigen, war ein weiteres Ziel der Veranstaltung. Seit die Vogelgrippe Deutschland erreicht hat, befindet sich auch der Landkreis Böblingen in der Beobachtungsphase, das heißt es wird im Rahmen des sogenannten Monitoringprogramms verstärkt darauf geachtet, tot aufgefundene Vögel, die für das Vogelgrippevirus empfänglich sind, zu bergen und einer Untersuchung zuzuführen. In den letzten zwei Wochen wurden dem Landratsamt Böblingen an die 30 tote Vögel gemeldet, insbesondere tote Greifvögel. Diese wurden von Mitarbeitern aus dem Bereich Zivil- und Katastrophenschutz und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geborgen, um sie einer Begutachtung und amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Tierärzte des Landratsamtes entnehmen bei den Vögeln, die zur Risikogruppe gehören, eine sogenannte Kloakentupferprobe, die zur labordiagnostischen Untersuchung an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt nach Fellbach geht. Dort wird die Probe auf Influenza A-Viren untersucht. Wird aufgrund dieses Ergebnisses eine Probe als verdächtig eingestuft, geht sie zur endgültigen Typisierung einer möglichen H5N1-Infektion an das nationale Referenzlabor des Friedrich Löffler Instituts auf der Insel Riems. Bislang konnte erfreulicherweise noch keine H5N1-Infektion bei toten Wildvögeln aus dem Landkreis Böblingen festgestellt werden.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung verständigten sich die Teilnehmer gemäß der neuen Sach- und Rechtslage darauf, verendete Vögel in der Regel von den Gemeinden einsammeln zu lassen, die dann zur weiteren Untersuchung dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen zugeleitet werden. Sie werden dabei insbesondere außerhalb der Dienstzeiten ab dem 8. März 2006 von den vier Stützpunktfeuerwehren Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen unterstützt. Beim Sichern der toten Vögel empfiehlt das Landratsamt die Benutzung einer Einwegschutzkleidung, um den direkten Kontakt zu den verendeten Vögeln zu vermeiden. Der Kadaver kommt in einen verschließbaren Kunststoffbeutel, der entsprechend gekennzeichnet und der zentralen Sammelstelle bei der Veterinärbehörde zugeleitet wird.

Zur Risikogruppe der Vögel, die das H5N1-Virus übertragen können und deswegen zu beproben sind, gehören derzeit Schwäne, Gänse, Enten, Blesshühner, Möwen, Kormorane und Kiebitze sowie Greifvögel der Arten Mäusebussard, Habicht, Rot- und Schwarzmilan, ebenso Rabenvögel der Arten Kolkrabe, Rabenkrähe und Elster.

Zum Thema Vogelgrippe hier ein paar Informationen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz:
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Nicht alle Vögel erkranken gleich stark, auch die Virusausscheidungsmenge und damit die Übertragungsmöglichkeit auf andere Tiere ist sehr unterschiedlich. Manche Vögel haben das Virus in sich, werden aber nicht krank, scheiden den Erreger dennoch aus. Zur Ansteckung ist immer eine bestimmte Infektionsdosis erforderlich. Nur Hühner und Puten - so der derzeitige Erkenntnisstand - scheiden im Krankheitsfall soviel Virus aus, dass sich ein Mensch eventuell anstecken könnte. Dafür müsste er aber einen sehr engen Kontakt mit erkrankten Tieren dieser Art pflegen und sehr große Mengen des Erregers aufnehmen. Deshalb gilt es vor allem, die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu verhindern, bis auf weiteres herrscht deshalb in Deutschland für Hausgeflügelbestände zum Schutz vor einer Ansteckung Stallpflicht.

Was kann ich als Bürger tun, wenn ich tote Vögel entdecke?
In dieser Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass tote Vögel gefunden werden. Die Todesursache ist meist Erschöpfung infolge des langen, harten Winters oder die Folge anderer Erkrankungen. Aus hygienischen Gründen, aber auch zur Vorsorge empfiehlt es sich, verendete Vögel nicht mit bloßen Händen anzufassen und den Kontakt mit Vogelkot unbedingt zu vermeiden. Auch ist es ratsam, wilde Wasservögel zu meiden und sie auch nicht zu füttern. Denn das Füttern der Vögel führt zu unnötigen Ansammlungen und fördert damit eventuell eine schnelle Ausbreitung von Erregern.

Wenn es sich bei den verendeten Tieren um Wasservögel sowie Greifvögel oder um Rabenvögel handelt, bergen Sie diese Tiere bitte nicht selber, sondern melden Sie den Fund dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen, Tel. 07031 / 663-1468, Fax 07031 / 663-1737, E-Mail: vetamt@lrabb.de . Sie erhalten dort dann entsprechende Informationen, auch wird vom Veterinäramt aus das Einsammeln der verendeten Tiere über die Gemeinden beziehungsweise die Feuerwehr veranlasst. Diese Tiere werden im Rahmen eines Monitoringprogramms auf die aviäre Influenza untersucht. Am Wochenende - wenn das Veterinäramt nicht besetzt ist - erfolgt unter der Telefonnummer des Veterinäramtes eine Bandansage, wonach tot aufgefundene Vögel der Integrierten Leitstelle in Böblingen gemeldet werden sollen. Bitte vermeiden Sie den direkten Kontakt zum Tierkörper und geben Sie immer den genauen Fundort und das Funddatum an.

Andere Vogelarten, wie z.B. Tauben, Schwalben, Singvögel, sind für das Geflügelpestvirus weniger empfänglich und spielen für die Weiterverbreitung so gut wie keine Rolle. Da sie selbst im Falle einer Erkrankung nur sehr wenig Virus ausscheiden, reicht diese geringe Infektionsdosis in der Regel nicht, um selbst das hochempfängliche Hausgeflügel anzustecken. Aber auch hier gilt: verendete Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen, sondern Hygienemaßnahmen beachten. Hände durch Haushaltshandschuhe schützen, Tierkörper können in Plastiktüten verpackt und fest verschlossen mit dem Restmüll entsorgt werden. Danach sicherheitshalber bitte Hände gründlich reinigen.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen ist von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr als Ansprechpartner für die Bürger zur Vogelgrippe zu erreichen: Tel. 07031 / 663-1468, Fax 07031 / 663-1737, E-Mail: vetamt@lrabb.de

Informationen gibt es auch im Internet, u.a. unter:
www.verbraucherministerium.de www.mlr.baden-wuerttemberg.de www.rki.de

geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 09.03.2006 um 08:34 Uhr.