Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen informiert:
Nachdem auf der Insel Rügen tote Wildvögel gefunden wurden, die nach der vorläufigen Diagnose an der Vogelgrippe des Typs H5N1 erkrankt waren, muss das Geflügel in ganz Deutschland schneller als ursprünglich vorgesehen wieder in die Ställe.
Nach der Aufstallungsverordnung des Bundes sind bereits ab Freitag,
17. Februar 2006, und zunächst
bis 30. April 2006 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse in geschlossenen Ställen zu halten. Unter einem geschlossenen Stall versteht man beständige Gebäude, die aus festem Material wie z.B. Stein, Holz oder Bauplatten hergestellt und mit einem stabilen, dichten Dach versehen sind.
Bei der Veterinärbehörde angezeigt werden müssen sogenannte provisorische Ställe, in denen das Geflügel unter nach oben und gegen die Seiten gesicherten, dichten Abdeckungen gehalten wird. Wer als Geflügelhalter im Landkreis Böblingen seine Bestände in so einem beispielsweise nach oben durch eine Plastikplane und zur Seite durch ein engmaschiges, dichtes Netz gesicherten provisorischen Stall hält, ist verpflichtet dies dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Böblingen unter Angabe der getroffenen Vorkehrungen zu melden, denn er ist weiteren Restriktionen unterworfen. So untergebrachte Geflügelhaltungen müssen mindestens monatlich von einem Tierarzt untersucht werden, die Untersuchung muss dokumentiert sein.
Grundlage für diese neuerlichen Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest. Alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen sind aufgerufen, diese Schutzbestimmungen zu beachten, um ein Übergreifen des Vogelgrippevirus auf das Hausgeflügel zu verhindern. Die Stallpflicht gilt für alle Geflügelbestände, unabhängig von deren Bestandsgröße. Das Veterinäramt wird die Einhaltung der Stallpflicht kontrollieren.
Ebenfalls aus Gründen der Vorsorge sind Geflügelmärkte und Geflügelschauen bis zum 30. April 2006 verboten. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass Geflügelhändler Geflügel nur unter bestimmten Voraussetzungen - im Hinblick auf die Haltung und verstärkte tierärztliche Untersuchung - in Verkehr bringen dürfen.
Aus aktuellem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass sich Halter, dazu zählen auch Hobbyhalter, von der Stallpflicht unterliegendem Geflügel, unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes, beim zuständigen Veterinäramt melden müssen, um sich registrieren zu lassen. Erforderlich hierzu sind folgende Angaben: Name des Geflügelhalters, Anschrift sowie die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und der Standort der Geflügelhaltung. Jeder Halter bekommt eine Registriernummer. Wer sich noch nicht auf diese Weise hat registrieren lassen, sollte dies unverzüglich nachholen. Derzeit sind im Landkreis Böblingen 664 Betriebe mit Geflügelhaltung gemeldet. Im Bestandsregister verzeichnet sind rd. 86.000 Hühner, 1.970 Gänse, 1.400 Enten und ca. 600 Puten.
Wer nicht nur einzelne verendete Tiere, wie beispielsweise genannte Geflügelarten, aber auch tote Schwäne findet, sollte den direkten Kontakt zu den toten Tieren vermeiden und den Fund für den Bereich des Landkreises Böblingen dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt melden. Schon aus Gründen der Hygiene versteht es sich von selbst, verendete Tiere nicht mit bloßen Händen anzufassen.
Dr. Manfred Koch, der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Böblingen, setzt weiterhin auf die Bereitschaft der Geflügelhalter, zum Schutz der eigenen Bestände und im Rahmen der Vorsorge die ab 17. Februar 2006 geltenden Bestimmungen zu beachten.
Die Eilverordnung zu den verschärften Vorsorgemaßnahmen kann im Internet abgerufen werden, unter:
www.verbraucherministerium.de.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landratsamt Böblingen ist wie folgt zu erreichen: Tel. 07031 / 663-1468, Fax 07031 / 663 - 1737, E-Mail: vetamt@lrabb.de
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 16.02.2006 um 17:37 Uhr.