Verwaltung
Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5000, Fax 07031/663-5099
Flurbereinigung Rutesheim (Nordumfahrung)
Landkreis Böblingen
Feststellungsbeschluss, AZ: B 4-11
vom 30.09.2005
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweisungen über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsicht-nahme für die Beteiligten in der Zeit vom 12.10.05 bis 14.11.05 im Rathaus in Rutesheim während der üblichen Dienststunden auf.
Der Feststellungsbeschluß beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluß kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, in 71034 Böblingen, Parkstraße 2 eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung muß der Widerspruch innerhalb dieser Frist beim Landratsamt, Amt für Vermessung und Flurneuordnung eingegangen sein.
gez. Holzwarth
geschrieben von dem Amt für Vermessung und Flurneuordnung am 06.10.2005 um 11:14 Uhr.