Informationen zur Einführung des elektronischen Reisepasses
mit Fingerabdruck ab 01. 11. 2007 und weiteren
im Pass- und Ausweiswesen!

Seit 01. 11. 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.
Ab 01. 11. 2007 kommt die Einführung der Fingerabdrücke im ePass hinzu (Antragsdatum ab 01. 11. 2007)!
Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten aber ihre vorgesehene Gültigkeit. Aufgrund der Gültigkeitsdauer alter Pässe sind ab 01. 11. 2007 also drei verschiedene Passtypen im Umlauf:
1. Reisepässe ohne Chip
2. ePässe mit Chip der ersten Generation, die nur das Passfoto (biometrietauglich) im Chip enthalten und
3. ePässe mit Chip der zweiten Generation in denen das Passfoto (biometrietauglich) und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe (höchstens 1 Jahr gültig) und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.
Ab 01. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung (mittels Scannern – also ohne Stempelfarbe etc.) bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke bei der Passbehörde nicht abgibt, kann auch kein ePass ausgestellt werden!!
ePass – Für wen wird das Dokument ausgestellt ab 01. 11. 2007?
In der Regel für Personen ab 12 Jahren. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Die Unterschrift des Kindes ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Anforderungen an das Lichtbild - Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrietauglich entsprechend der Foto-Mustertafel)
Gültigkeit des Dokuments - 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Kosten des Dokuments:
· 59,00 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
· 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
· für Expresspässe etc. gelten andere Gebühren
Vorläufiger Reisepassy – Für wen wird dieses Dokument ausgestellt?
Der vorläufiger Reisepass wird nur in ganz besonderen Einzelfällen ausgestellt. Beispielsweise wenn der Passbewerber schnell einen Pass benötigt und die Ausstellung eines „regulären" ePasses oder auch eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.b. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise etc.) verlangen
· Anforderungen an das Lichtbild – wie beim ePass (siehe oben)
· Gültigkeit des Dokuments – die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr
· Kosten des Dokuments 26,00 Euro
Kinderreisepass – Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
· Anforderungen an das Lichtbild – wie beim ePass (siehe oben)
· Gültigkeit des Dokuments – die Gültigkeitsdauer beträgt ab Antragstellung 6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses bis zum 12. Lebensjahr ist mit aktuellem Lichtbild möglich.
· Kosten des Dokuments 13,00 Euro, für Verlängerungen (bis zum 12. Lebensjahr) 6.00 Euro
Wichtiger Hinweis: Ab 01. 11. 2007 können Kinder nicht mehr in den ePass bzw. vorläufigen Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.b. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Personalausweis – Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren (Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!). Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
· Anforderungen an das Lichtbild – wahlweise Profilbild (wie bisher) oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe oben)
· Gültigkeit des Dokuments – 10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
· Kosten des Dokuments 8,00 Euro – Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist gebührenfrei.
Visa- und Einreisbestimmungen
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link abrufbar:
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Bürgerbüros in Weissach und Flacht
geschrieben von Sigrid Weng am 26.10.2007 um 10:16 Uhr.