News und Aktuelles

News

Steueramt

In Baden-Württemberg werden nicht nur die Wassergebühren, sondern auch die Abwassergebühren auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs erhoben. Bei der Bemessung der Abwassergebühr wird damit angenommen, dass die bezogene Frischwassermenge der eingeleiteten Schmutzwassermenge entspricht. Das von den Grundstücken in die Kanalisation abgeleitete Niederschlagswasser bleibt dabei unberücksichtigt.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 11.03.2010 wird diese Verfahrensweise nun rechtswidrig und alle Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr) zu erheben.

Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich künftig nach der Größe der überbauten bzw. befestigten Flächen, die an das Kanalnetz direkt oder indirekt angeschlossen sind. Es werden keine zusätzlichen Abwassergebühren erhoben, sondern die Kosten der Abwasserbeseitigung und –reinigung werden künftig gerechter nach dem Verursacherprinzip auf die Benutzer/innen aufgeteilt.

Nachdem die ermittelten Daten vom Ingenieurbüro Großkopf zusammengetragen worden sind, wurden die Grundstückseigentümer in der KW 46 2010 angeschrieben und sollten sich zu den ermittelten Daten und vorhandene Zisternen äußern.  Alle Bestandsbögen, die jetzt eingehen, können erst bei der Wasser- /Abwasserabrechnung 2011 berücksichtigt werden.


Häufig gestellte Fragen:

1) Es ist immer nur die Rede von Zisternen, oder Versickerungsanlagen. Zählt meine Regentonne auch?
- Lt. § 42a der örtlichen Abwassersatzung: "Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind." Deshalb zählt die Regentonne nicht.


2) Wenn ich alle meine Zisternen zusammenzähle, komme ich auf 2 m³.
- Die Regelung gilt pro Zisterne / Versickerungsanlage mit einem Speichervolumen von mind. 2m³(2.000 Liter).


3) Wie wird meine Hausfläche berechnet?
- Grundriss des Hauses mit den dazugehörigen Dachüberständen.


4) Ich habe gehört es gibt unterschiedliche Faktoren.
- Genaueres können Sie der örtlichen Abwassersatzung entnehmen.
In Kürze:

a) Wasserundurchlässiger Boden bzw. geneigtes Dach/Flachdach 0,9
b) Wasserteildurchlässiger Boden bzw. Kiesschüttdach 0,6
c) Wasserdurchlässiger Boden bzw. Grünes Flachdach 0,3


5) Meine Zisterne konnte bei der Begehung gar nicht gesehen werden.
- Deshalb ist auf der Rückseite des Bestandsbogens ein Fragebogen zu den Zisternen abgedruckt, den die Bürger ausfüllen müssen.


6) Es stimmen einige Daten im Bestandsbogen nicht (z.B. mein Mädchenname steht noch drin). Bekomme ich einen neuen Bestandsbogen?
- Nein. Die Bestandsbögen werden nur einmal verschickt. Den angepassten Bestandsbogen können Sie im Internet herunterladen. Zugang und Passwort befinden sich auf Ihrem Wasser- / Abwasserbescheid 2010.


7) Wie hoch ist der Gebührensatz für das Niederschlagswasser?
- Die Niederschlagswassergebühr (§ 42a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,35 EUR, ab dem 01.01.2012 je m² 0,40 EUR. Im Gegenzug wurde die häusliche Abwassergebühr gesenkt.


8) Darf ich im Bestandsbogen einfach Änderungen vornehmen?
- Ja. Den ausgedruckten und geänderten Bestansbogen, schicken Sie dann einfach an die Gemeinde Weissach.




Weitere Infos finden Sie auch im:

Amtsblatt Nr. 43 / 2010 – Änderung der Abwassersatzung
Amtsblatt Nr. 42 / 2010 – Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung
Amtsblatt Nr. 32 / 2010 – Allgemeines zum Thema
Amtsblatt Nr. 38 / 2011 - aktuelle örtliche Abwassersatzung

www.weissach.de/bestandsbogen


Flyer Seite 1 Flyer Seite 2


geschrieben am 27.10.2010 um 14:04 Uhr.