ab 01. November 2010

Ab dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat, den bisherigen Personalausweis ablösen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 3. November in den beiden Bürgerbüros einen Personalausweis beantragen, erhalten dann den neuen Personalausweis, der mit neuen Funktionen versehen wurde.
Die bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Es besteht keine Umtauschpflicht, jedoch ist eine Neubeantragung auch vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Der Personalausweis wird weiterhin nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Falls Sie weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis erhalten möchten, können Sie sich auf dem Online-Portal des Bundesministeriums des Innern unter
www.personalausweisportal.de informieren.
geschrieben am 13.10.2010 um 15:52 Uhr.