Regenwasser wird immer häufiger als natürliche Ressource in Haushalten genutzt. Dazu werden Regenwassernutzungsanlagen verwendet, die zusätzlich zu den Trinkwasserleitungen im Haushalt installiert werden. Für die Toilettenspülung, zum Garten gießen oder auch zum Auto waschen ist dies auch nicht bedenklich. Es muss aber genau darauf geachtet werden, dass die Regenwassernutzungsanlage strikt von der Trinkwasserinstallation getrennt ist, um eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers durch das Brauchwasser ausschließen zu können. Denn an das „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, das Trinkwasser, werden höhere Anforderungen gestellt. Wasser zum Trinken und Kochen, für die Körperpflege, Geschirrspülwasser und auch das Wasser für die Waschmaschine müssen nach der neuen Trinkwasserverordnung Trinkwasserqualität haben; darauf weist das Gesundheitsamt des Landratsamtes Böblingen hin.
Aus diesem Grund sind alle Eigentümer oder Betreiber von Betriebs- und Dachablaufwasser-nutzungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung gesetzlich verpflichtet, diese dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dabei sind sowohl alle bestehenden, als auch neue Anlagen, die zusätzlich installiert wurden oder geplant sind, aufzuführen.
Das Gesundheitsamt Böblingen hat hierfür ein Formblatt erstellt, das unter Tel. 07031 / 663-1739 angefordert oder im Internet unter
www.landkreis-boeblingen.de abgerufen werden kann. Hierin finden sich auch einzelne technische Regeln, die beim Einbau zu beachten sind.
Da bei einer Regenwassernutzung auch die Anforderungen der örtlichen Satzungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu berücksichtigen sind, muss eine solche Nutzung im Haushalt auch der Stadt oder Gemeinde bzw. den jeweiligen Unternehmen für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemeldet werden.
geschrieben von der Pressestelle der Landratsamtes am 17.01.2005 um 10:50 Uhr.