Wahlen
Die Verwaltung informiert:
Die Gemeinde Weissach kann Wähleradressen den Parteien für Wahlkampfzwecke zur Verfügung stellen. Nach § 34 Meldegesetz darf Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften unter den dort näher genannten Voraussetzungen die einfache Auskunft aus dem Melderegister von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Sofern wahlberechtigte Bürger nicht wünschen, dass ihre Daten an politische Parteien und Wählergruppen weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, durch einfache schriftliche Erklärung ohne nähere Angaben von Gründen gegenüber der Meldebehörde die Nichtweitergabe von Meldedaten zu bewirken.
Wenn Sie eine Mitteilung Ihrer Adresse an die Parteien für die Bundestagswahl und /oder die Landtagswahl 2006 nicht wünschen, ist im Melderegister eine Eintragung einer Übermittlungssperre an Parteien möglich.
Unsere Mitarbeiter in den Bürgerbüros beraten Sie gerne.