Allgemeines
Das Innenministerium führt zum 18. Mal den „Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen“ durch. Mit der Auszeichnung sollen vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Gemeinschaft auf kommunaler Ebene gewürdigt werden. Die Auszeichnung soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu Beispiel gebendem Engagement für das Gemeindewohl ermutigen und den ehrenamtlichen und den bürgerschaftlichen Einsatz als notwendige Ergänzung und Alternative zum Handeln der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Daseinsversorgung betonen. Die Wettbewerbsbestimmung sind nur im Internet, z.B. unter www.bwheute.de unter der Rubrik „Amtliches“ abrufbar (für Bezieher der BW Woche kostenlos).
Zielsetzung
Die auszeichnungswürdigen Zielsetzungen von Bürgeraktionen können in verschiedenen Bereichen auf örtlicher Ebene im Allgemeinen kommunalen Bereich, im sozialen und im kulturellen Bereich liegen. So werden in der Ausschreibung beispielhaft aufgezeigt u.a.:
-Die Förderung umweltbewussten Verhaltens (bspw.
Zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen,
Energieeinsparung),
-Die Förderung und Entwicklung des ländlichen
Raums,
-Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder
und Jugendliche,
-Die Eingliederung von Aussiedlern,
-Beispielhafte Jugendinitiativen,
-Die Förderung von Sport, Spiel und
Freizeitgestaltung
Teilnahme am Wettbewerb
Für den Wettbewerb können sich Personen oder Personengruppen bewerben, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen (Bürgeraktionen). Auch bereits beendete Projekte können an dem Wettbewerb teilnehmen; der Abschluss darf allerdings nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Beteiligen können sich auch Bürgeraktionen, die schon an einem früheren Wettbewerb teilgenommen haben, sofern sie nicht schon für dasselbe Vorhaben ausgezeichnet wurden. Der Vorschlag zur Teilnahme am Wettbewerb kann von der Bürgeraktion selbst, von der Gemeinde, aber auch von Privatpersonen ausgehen.
Bewerbungen
Für die Auszeichnungen können bei der Gemeinde oder dem Landratsamt, innerhalb dessen Gebiet die Bürgeraktion der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit hat, eingereicht werden, ausnahmsweise auch beim Regierungspräsidium. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
-Ein möglichst mit Anschauungsmaterial (z.B.
Bilder, Broschüren), versehener Bericht über
Beginn, Dauer bzw. zeitlicher Aufwand, Ziele,
Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion, aus dem
sich ergeben soll, inwieweit die Bürgeraktion den
einzelnen Bewertungsmerkmalen (siehe dazu auch
den folgenden Abschnitt) entspricht; auch sollen
die Finanzierungen und Folgelasten der Vorhaben
dargestellt werden,
-Die Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder
einer Vertrauensperson der Bürgeraktion und einer
Stellvertretung (jeweils mit Postanschrift und
Telefonnummer ).
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb willigt die Bürgeraktion in die öffentliche Darstellung ihrer Tätigkeit ein.
Bewertung der Bürgeraktionen
Zu einer Auszeichnung kommen im Jahr 2006 Bürgeraktionen in Betracht, die nach allgemeiner Anschauung von den Beweggründen, der Tätigkeit und der Wirkung her beispielhaft sind.
Bei der Bewertung der Beweggründe der Bürgeraktion kommt es insbesondere darauf an, ob sie vorrangig von uneigennützigen Interessen bestimmt ist und in welchem Umfang sie aus eigener Initiative entwickelt wurde.
Für die Bewertung der Tätigkeit der Bürgeraktion sind folgende Merkmale von besonderer Bedeutung:
-Art und Dauer der Tätigkeit,
-Ideenreichtum, Originalität,
-Zahl der Beteiligten (zu trennen nach aktiven und
fördernden Mitgliedern),
-zeitlicher und finanzieller Einsatz der
Beteiligten,
-Übernahme von Lasten oder Pflichten und
-erreichte Ziele
Bei der Bewertung der Wirkung der Bürgeraktion kommen insbesondere folgende Merkmale zum Tragen:
-Die Förderung der Gemeinschaft, die Hilfe für
Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Selbsthilfe
-Die Ausstrahlung in die Öffentlichkeit und
-Die Vorbildlichkeit der Aktion für ähnliche
Aktionen anderer Bürgerinnen und Bürger.
Weiteres Verfahren
Die Gemeinde und Landkreise prüfen, ob die gemeldeten Bürgeraktionen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und melden diejenige, bei denen dies der Fall ist, mit den eingereichten Unterlagen, ergänzt durch die für die Bewertung erforderlichen Angaben und mit einer eigenen Stellungnahme bis zum 1.12.2006 den Regierungspräsidien. Nicht rechtzeitig eingereichte Meldungen können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Ermittlung der auszeichnungswürdigen Bürgeraktionen
Ein beim Regierungspräsidium zu bildendes Gremium, in dem Vertreter des kommunalen, des sozialen und des kulturellen Lebens mitwirken, schlägt dem Innenministerium ein als herausragend anzusehendes Drittel der gemeldeten Bürgeraktionen spätestens bis zum 1.4.2007 zur Auszeichnung vor.
Ein Gremium beim Innenministerium unter Vorsitz des Innenministers und unter Mitwirkung anderer beteiligten Ministerien sowie den Vertretern der Landtagsfraktionen und der kommunalen Landesverbände ermittelt bis zu insgesamt 45 Preisträger.
Auszeichnungen
Die Preisträger werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vom Ministerpräsidenten mit einer Urkunde und einer Zinnplakette ausgezeichnet. Die Abschlussveranstaltung findet voraussichtlich im September 2007 statt. Die Bürgeraktionen, die am Wettbewerb teilnehmen, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nicht ausgezeichnet worden, erhalten vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin eine Urkunde als Dank und Anerkennung für die Teilnahme.
geschrieben am 23.10.2006 um 13:53 Uhr.