Über 251.000 Wahlberechtigte sind im Landkreis Böblingen zur Wahl aufgerufen
Am Sonntag, den
26. März 2006, wird der
14. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Rund 7,6 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Land sind aufgerufen, die Landtagsabgeordneten für die nächsten fünf Jahre zu wählen. Von den etwas über 372.000 Einwohnern des Landkreises Böblingen sind 251.187 wahlberechtigt, davon können im Wahlkreis 5 Böblingen 118.509 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben, im Wahlkreis 6 Leonberg sind es 132.678. Da die Wahlbeteiligung letztlich den Ausschlag gibt, wie viele Abgeordnete der Landkreis Böblingen in den neuen Landtag entsenden wird, appelliert Kreiswahlleiter Landrat Bernhard Maier an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und am 26. März 2006 durch ihre Stimmabgabe die Demokratie im Land zu stärken.
Die Wahllokale sind von
8 bis 18.00 Uhr am Wahltag geöffnet. In welchem Wahlbezirk der einzelne Wähler seine Stimme abgeben kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die ihm seine Wohnortgemeinde zugesandt hat. Nach Schluss der Wahllokale beginnt das konzentrierte und zügige Auszählen in den insgesamt 256 Wahlbezirken und 45 Briefwahlbezirken im Landkreis Böblingen. Dank des schnellen Auszählens in den Städten und Gemeinden im Kreis und des verstärkten EDV-Einsatzes rechnen die Organisatoren im Landratsamt mit den ersten Gemeindeergebnissen schon vor 19.00 Uhr. Bei der Landtagswahl 2001 gab im Landkreis Böblingen die erste Gemeinde um 18.43 Uhr, die letzte um 19.38 Uhr ihre Schnellmeldung ab. „Erfahrungsgemäß dürfte - wenn alles reibungslos verläuft - in unseren beiden Wahlkreisen gegen 20 Uhr das vorläufige Endergebnis feststehen“, so der Landrat. Im Zweifel gehe Genauigkeit vor Schnelligkeit.
Nach Eingang der Schnellmeldungen der Städte und Gemeinden im Landratsamt werden die Daten dort per Computer erfasst, verarbeitet und in übersichtlicher Form gemeinde- und wahlkreisweise dargestellt. Als Service für die Bürgerinnen und Bürger wird die Möglichkeit geboten, am Wahlabend ab 19.00 Uhr und bis 22.00 Uhr unter der Telefonnummer 07031 / 663-1231 Ergebnisse aus den Wahlkreisen 5, Böblingen, und 6, Leonberg, abzurufen. Die einzige Änderung bei der Wahlkreiseinteilung betrifft bei dieser Wahl die Gemeinde Ehningen - sie gehörte bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2001 noch zum Wahlkreis 6, Leonberg, und wird dieses Mal zum Wahlkreis 5, Böblingen, gezählt. Wer sich als Internetnutzer für die Wahlergebnisse aus diesen beiden Wahlkreisen interessiert, kann bereits am Wahlabend über
www.landkreis-boeblingen.deunter „Aktuell“ die Ergebnisse abrufen.
Im Wahlkreis 5, Böblingen, zu dem die Städte und Gemeinden Altdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Magstadt, Schönaich, Sindelfingen, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch gehören, bewerben sich bei der diesjährigen Landtagswahl 8 Parteien um die Stimmen. Im Wahlkreis 6, Leonberg, mit Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Jettingen, Leonberg, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach, sind es insgesamt 9 Parteien. Im Jahr 2001 waren es in beiden Wahlkreisen jeweils 8 Wahlvorschläge.
Die Wahl selber ist einfach - jede Wählerin / jeder Wähler hat eine Stimme, die für einen Wahlvorschlag (Partei/Bewerber) abgegeben werden kann. Er wählt damit in seinem Wahlkreis eine Kandidatin bzw. Kandidaten und entscheidet mit, wie sich der Landtag zusammensetzt und welche Partei die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren stellt. Zur Abgabe der Stimme im zuständigen Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis benötigt. Die Stimmabgabe wird durch ein Kreuz in den Kreis bei dem Wahlvorschlag, dem die Stimme gelten soll, kenntlich gemacht. Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Zusätze oder Bemerkungen gemacht werden, sonst wird die Stimmabgabe ungültig.
Wer Briefwahl machen möchte, sollte seinen Stimmzettel frühzeitig abschicken. Die Briefwahl verursacht übrigens weit mehr Kosten als die normale Stimmabgabe. Es sollten deshalb wirklich Gründe wie Urlaub, berufliche Verhinderung, Krankheit oder hohes Alter, o.ä. vorliegen, wenn sich jemand für diese Form der Wahl entscheidet. Der Wahlschein, der auf Antrag vom Bürgermeisteramt der jeweiligen Heimatgemeinde ausgestellt wird, berechtigt im Übrigen auch zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises. In einem fremden Wahlkreis allerdings gilt er nicht.
„Wenn am 30. März 2006 der Kreiswahlausschuss das amtliche Endergebnis der Landtagswahl 2006 für den Landkreis Böblingen feststellt, ist dies zugleich der erfolgreiche Schlusspunkt sorgfältiger und umfassender Wahlvorbereitung und Wahldurchführung, bei der viele haupt- und ehrenamtliche Helfer in den Städten und Gemeinden des Landkreises tatkräftig mitgeholfen haben. Schon jetzt gilt ihnen allen ein herzliches Dankeschön“, betonte der Landrat in seiner Funktion als Kreiswahlleiter.
Hier ein paar Informationen zum Wahlverfahren:
Der Landtag von Baden-Württemberg setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. 70 davon werden in den 70 Wahlkreisen, in die das Land eingeteilt ist, direkt gewählt. Das Direktmandat erringt die Bewerberin oder der Bewerber mit den meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis.
Die restlichen Mandate werden dann nach der Verhältniswahl an Bewerber vergeben, die nicht direkt gewählt worden sind. Nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren wird auf Landesebene berechnet, wie viele Sitze den einzelnen Parteien nach den von ihnen erreichten Stimmenzahlen zustehen. Dabei bleiben die Parteien unberücksichtigt, die weniger als 5 % der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die danach den einzelnen Parteien zustehenden Sitze werden in einem weiteren Schritt innerhalb der Partei regional auf die vier Regierungsbezirke im Land weiterverteilt. Dies erfolgt ebenfalls nach dem gleichen Verfahren im Verhältnis der Stimmenzahlen, die die Partei im jeweiligen Regierungsbezirk erreicht hat. Diese Sitzzahlen werden mit denen bei der Erstausteilung (Direktmandate) im Regierungsbezirk erlangten Sitzzahlen verglichen. Stehen den Parteien in den Regierungsbezirken danach noch weitere Sitze zu, werden sie den Bewerbern und Bewerberinnen dieser Parteien in der Reihenfolge der von ihnen im Wahlkreis erreichten absoluten Stimmenzahl zugeteilt (Zweitausteilung). Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese Überhangmandate. Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze als Ausgleichsmandate zugeteilt, bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht.
geschrieben von der Pressestelle des Landratsamtes am 16.03.2006 um 08:35 Uhr.