
Die Gemeinde Weissach ist als Träger von 6 Kindergärten (16 Gruppen, derzeit 387 Plätze) kontinuierlich bestrebt Betreuungsumfang und Betreuungsqualität ihrer Einrichtungen mit den Bedürfnissen der Familien in Übereinstimmung zu bringen.
Bei der aktuellen bundes- und landesweiten Diskussion um den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen, den Betreuungsausbau und dessen Finanzierung, stellt dies eine große Herausforderung dar.
Anmeldeverfahren: Die Anmeldung für die Kindergärten erfolgt im Rathaus bei Frau Zotz, EG, Zimmer 18. Hier werden Ihre Kinder auf die Vormerklisten der einzelnen Kindergärten aufgenommen und Sie erhalten die kompletten Anmeldungsunterlagen. Die Kinder sollten bis zu einem halben Jahr vor der Aufnahme angemeldet sein, um uns einen Überblick der Platzkapazitäten in den einzelnen Einrichtungen für das laufende Kindergartenjahr zu ermöglichen. Bei der Aufnahme spielen Kriterien wie Geschwister, Alter des Kindes und Einzugsgebiet des Kindergartens eine Rolle. Sollte die Platzkapazität einer Einrichtung ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit auf einen anderen Kindergarten auszuweichen.
Die
Betreuungszeiten unserer Kindergärten sind in den letzten Jahren deutlich flexibler geworden. In den meisten Kindergärten kann man mittlerweile zwischen verschiedenen Betreuungszeitmodellen wählen, entweder verlängerte zusammenhängende Betreuung am Vormittag (bis zu 6 Stunden) oder Betreuung am Vor- und Nachmittag. Dabei werden derzeit je nach Kindergarten 30-35 Stunden Betreuungszeit pro Woche angeboten.
Seit Januar 2004 wird im Kindergarten Villa Kunterbunt in Flacht auch eine zusammen-hängende Betreuungsform bis zu 7 Stunden (7:30 Uhr bis 14:30 Uhr) mit einem Mittagessen angeboten, was vorerst auch von Kindern aus Weissach mit entsprechendem Bedarf in Anspruch genommen werden kann.
Hier finden Sie die Kindergartengebühren für Kinder ab 3 Jahren
Um die
Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickeln und fortschreiben zu können, findet in regelmäßigem Turnus von 2 Jahren eine Bedarfsumfrage aller Haushalte mit Kindern von 0-6 bzw. 9 Jahren statt.
Mit dem neuen Kindergartengesetz ist die Finanzverantwortung für die Kindertageseinrichtungen und Tagespflege vom Land auf die Kommunen übergegangen. Durch die Kommunalisierung der Kinderbetreuung und die Neuordnung der Landeszuschüsse ab 2004 soll dem örtlich unterschiedlichen Betreuungsbedarf Rechnung getragen werden. Die Gemeinden und Städte stellen jährliche Bedarfspläne auf, auf deren Grundlage die Fördermittel (welche sich nach dem Förderstand von 2002 richten) vergeben werden. D.h. das Land leistet pauschale Zuschüsse zu den Betriebsausgaben einer Gruppe. Das gesamte Fördervolumen des Landes beträgt jährlich 394 Mio. Euro, was dem Betrag entspricht, den das Land 2002 für die bisherige Kindergartenförderung aufgewendet hatte. Das Fördervolumen wird auf die einzelnen Kommunen verteilt, gemäß der bisherigen Mittelzuweisungen für die Kindergartengruppen des Jahres 2002 und gemäß der aktuellen Zahl der Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hier finden Sie Informationen aus dem gemeindlichen
Verwaltungshaushalt.
Weitere Betriebsarten und Betreuungsformen in unseren Kindergärten:
Kindertagesbetreuung wird als familienergänzendes und –unterstützendes Angebot im Sinne einer Erziehungspartnerschaft definiert. Der Bildungsauftrag sowie die integrative Erziehung werden dabei explizit herausgestellt.
„Integrationsgruppen“
In zunehmendem Maße hat sich die Aufnahme und Betreuung behinderter Kinder in Regelkindergärten bewährt.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sollten allerdings in der jeweiligen Einrichtung gegeben sein, bevor eine Aufnahme stattfinden kann.
Vorliegen sollte ein Gutachten einer Fachstelle, z.B. der Frühförderstelle, wonach die Betreuung eines bestimmten behinderten Kindes im herkömmlichen Kindergarten als geeignet bzw. förderlich erscheint. Von Bedeutung ist die Organisation eines Verbundnetzes, d.h. die Unterstützung der Kindergartenarbeit durch die Frühförderstelle, durch Therapeuten und Fachärzte. In der Regel sollte die Gruppenstärke reduziert werden und die personelle Besetzung entsprechend dem jeweiligen Betreuungsbedarf des zu integrierenden Kindes verbessert werden.
Besteht für ein behindertes Kind ein individueller Förderbedarf, kann über die Eltern beim örtlichen Sozialamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe in einem dafür geeigneten Kindergarten gestellt werden. Die Leistungen und Bedingungen dafür werden derzeit über die Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes zur Eingliederungshilfe behinderter Kinder in Kindergärten und Schulen geregelt. (Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei Frau Zotz)
„Sprachförderung“
In allen Einrichtungen findet wöchentlich Sprachförderung für ausländische Kinder wie auch für deutsche Kinder mit Sprachförderbedarf statt. Diese Aufgabe wird durch zusätzliches Personal übernommen, welches sich intensiv mit dem Sprachförderprogramm für die einzelnen Gruppen auseinandersetzt und vorbereitet.
„Ganztagesbetreuung“
Eine Ganztagesbetreuung für Kindergartenkinder ist bereits in Planung. Angedacht ist diese Betreuungsform zunächst im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ in Flacht, welche natürlich auch für Kinder aus Weissach in Anspruch genommen werden kann. Die Villa Kunterbunt bietet bereits die Voraussetzungen für die Umsetzung einer solchen Ganztagesbetreuung. Jedoch sollte eine bestimmte Anzahl an Anmeldungen für ein solches Angebot vorliegen, bevor dieses eingeführt werden kann.
Wer Bedarf an einer Ganztagesbetreuung hat, sollte sich umgehend mit Frau Zotz (Rathaus Zi. 1.18) in Verbindung setzen.
In einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes werden wir Sie im Teil 2 „Aktuelle Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich“ über die Qualitätsentwicklung unserer Kindergärten näher informieren.