Aufgaben: Gemeinde Weissach

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Aufgaben des Gemeinderats

Gemeinderat der Wahlperiode 2019 - 2024

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan unserer Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, sofern nicht der Bürgermeister hierfür zuständig ist. Auch für die Überwachung der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse ist der Gemeinderat zuständig.

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl. In Gemeinden mit mehr als 5.000 aber nicht mehr als 10.000 Einwohnern werden normalerweise 18 Gemeinderatsmitglieder gewählt. Mit 20 Sitzen wird der Gemeinderat um zwei Mandate größer als zuvor. Dies liegt an zwei Ausgleichssitzen, von denen einer auf die Freien Wähler und einer auf die Bürgerliste entfällt.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind in Ihrer Funktion ehrenamtlich tätig.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und hat Stimmrecht. Er ist gleichzeitig Leiter der Gemeindeverwaltung. Die Verteilung der Aufgaben und der Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister werden grundsätzlich in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und durch die Hauptsatzung der Gemeinde Weissach abgegrenzt.

Die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall kann das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung des Sachverhalts erfordern. Die Beschlüsse des Gemeinderats werden mit Stimmenmehrheit, d.h. mit mehr Ja- als Nein-Stimmen gefasst.

Die Sitzungen des Gemeinderates finden grundsätzlich im Großen Sitzungssaal im Rathaus Weissach, die Sitzungen des Technischen Ausschusses sowie des Finanz- und Verwaltungsausschusses finden grundsätzlich im Kleinen Sitzungssaal im Rathauses Weissach statt.

Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Weissach.

Die Geschäftsstelle des Gemeinderates

Alle Fragen rund um den Gemeinderat beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Gemeinderats. Aufgabe der Geschäftsstelle ist die organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats und aller weiteren Gremien zur kommunalen Willensbildung. Interessierte Einwohner können bei der Geschäftsstelle Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen zu den öffentlichen Sitzungen anfordern und in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen.  

Kontakt:
Rathausplatz 1, 71287 Weissach

Alexander Langner (Hauptamtsleitung)
(07044) 9363-200