Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht": Gemeinde Weissach

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Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht"

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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortskern Flacht"

Der Ortskern Flacht (c) Frieder Hartung im Auftrag der STEG Stadtentwicklung GmbH
Der Ortskern Flacht (c) Frieder Hartung im Auftrag der STEG Stadtentwicklung GmbH

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) zur Behebung städtebaulicher Missstände im öffentlichen Interesse wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. 

Ziele der Städtebaulichen Sanierung

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes
  • Entwicklung & Modernisierung der Ortsmitte
  • Erhalten der historischen Ortsstrukturen & Anpassen an die heutigen Erfordernisse 
  • Stärkung der Versorgungsfunktion und der Aufenthaltsqualität
  • Verbesserung der Wohnverhältnisse & des Wohnumfeldes
  • Nutzung innerörtlicher Potenzialflächen
  • Stärkung alternativer Mobilität
  • Bisherige Fehlentwicklungen korrigieren

Verfahren & Zeitplan
Bevor die Sanierungsmaßnahmen beginnen können, sind durch die Gemeinde folgende Schritte vorzunehmen: 

Kosten & Fördermöglichkeiten
Das Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht" wurde in das Landessanierungsprogramm mit einem Gesamtbetrag von 2,4 Mio. € aufgenommen. Der Gemeinde wurden dafür Fördermittel i.H.v. 800.000 € bewilligt. Diese werden sowohl für die kommunalen als auch privaten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Fördersätze und die Verteilung legt der Gemeinderat fest. Näheres zu den privaten Fördermöglichkeiten finden Sie hier.  

Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss zur Sanierung in seiner Sitzung am 26.09.2016 gefasst. Damit wurde auf Grundlage einer sog. Grobanalyse auch das Sanierungsgebiet festgelegt. Das Sanierungsgebiet umfasste vor den Vorbereitenden Untersuchungen mit dessen Einleitungsbeschluss des Gemeinderats am 24.07.2017 ca. 3,17 ha sowie nach der förmlichen Festlegung durch den Gemeinderat am 11.12.2017 ca. 2,94 ha.

Die Gemeinde Weissach wird unterstützt durch das externe Beratungsbüro, die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart.
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite in der Infobox.

Vorbereitende Untersuchungen (VU)

Gebietsrundgang & Informationsveranstaltung am 30.08.2017

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.

Die Sanierungszielsetzung und die VU wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen steht Ihnen hier zum Download bereit.

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und der Sanierungsdurchführbarkeit das Gebiet "Ortskern Flacht" förmlich festgelegt. Für das Sanierungsverfahren kommt das umfassende Sanierungsverfahren unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Vorschriften des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge werden damit ebenfalls in Kraft gesetzt. Die Frist, in der die Sanierung „Ortskern Flacht“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 30.04.2030 festgelegt.

Den dazugehörigen Lageplan finden Sie hier.

Die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsauftakt fand am Dienstag, den 10.04.2018 im Ev. Gemeindehaus in Flacht statt.

Fördermöglichkeiten privater Maßnahmen

Lageplan zum Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht"
Städtebauliche Ziele im Sanierungsgebiet "Ortskern Flacht"

Vor Beginn der Maßnahme muss ein Vertrag zwischen der Gemeinde Weissach und dem Eigentümer geschlossen werden. Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.   

Zu den Ordnungsmaßnahmen (§147 BauGB) gehören:

  • die Bodenordnung, einschließlich des Erwerbs von Grundstücken durch die Gemeinde,
  • der Umzug von Bewohnern und Betrieben,
  • die Freilegung von Grundstücken,
  • die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen.

Die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Sie kann aber die Durchführung auf der Grundlage eines Vertrages ganz oder teilweise dem Eigentümer überlassen. Hingegen bleibt der Erwerb von Grundstücken für die Sanierung und die Herstellung von Erschließungsanlagen hoheitliche Aufgabe der Gemeinde.

Zu den Baumaßnahmen (§148 BauGB) gehören:

  • die Erneuerung, Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden,
  • die Errichtung, die Erneuerung und der Umbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.

Fördermöglichkeiten privater Maßnahmen:

  • Private Erneuerungsmaßnahmen: Förderquote von 30 % + ggf. 15 % (max. 40.000 €)
    Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie. Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude, insbesondere Kulturdenkmale, ist eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 15 % möglich. Die Maximalförderung wird entsprechend angepasst.
    Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
  • Abbruch- und Abbruchfolgekosten: Förderquote von 80 %
    Eine Erstattung des Substanzverlusts wird nicht vorgesehen. Die Außengestaltung von Baumaßnahmen ist von den Eigentümern vor Baubeginn mit der Verwaltung abzustimmen. Für denkmalgeschützte Objekte gelten die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes. Hierfür steht Ihnen in Kürze eine Gestaltungsrichtlinie zur Verfügung.

1. Erweiterungsgebiet

Lageplan zur VU im 1. Erweiterungsgebiet "Ortskern Flacht" - Stand 26.02.2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern Flacht“ in Weissach beschlossen. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen. Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 2,10 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 02.02.2018 abgegrenzt.

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.

Die Sanierungszielsetzung und die VU im Erweiterungsgebiet werden unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet: 

  • Informationsveranstaltung am 10.04.2018 (Veranstaltungshinweis)
  • Anhörung der Träger öffentlicher Belange
  • Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
  • Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter & Gewerbetreibenden im Erweiterungsgebiet

Genehmigungspflichtige Vorhaben

Im Sanierungsgebiet besteht für Bau- und Abbruchvorhaben, für den privaten und öffentlichen Grundstücksverkehr sowie für Miet- und Pachtverträge eine Genehmigungspflicht durch die Gemeinde. Dabei hat die Gemeinde zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben die Sanierung voraussichtlich erschwert, verhindert oder unmöglich macht. In diesem Falle ist die Genehmigung nach § 145 BauGB zu versagen. Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang bei der Gemeinde zu entscheiden. In besonders gelagerten Fällen kann diese Frist bis zu drei Monate verlängert werden.  

Kontaktdaten

Ihr Ansprechpartner bei der STEG Stadtentwicklung GmbH:

  • Arun Gandbhir (Architekt & Stadtplaner)
    0711 / 21068-185

 Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Weissach:

  • Pascal Braun (Sachgebietsleiter Bauverwaltung)