Gemeinde Weissach (Druckversion)
Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 18.09.2017

Artikel vom 27.09.2017

Geänderter Entwurf des Flächennutzungsplans Weissach, 4. Änderung beschlossen
Der GR hat in seiner Sitzung am 15.05.2017 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Weissach gebilligt und damit beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Beteiligung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde rege Gebrauch gemacht. In der Stellungnahme der Forstdirektion Tübingen wird auf eine eventuell notwendige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgrund der Waldinanspruchnahme hingewiesen. Nach den gesetzlichen Vorschriften besteht ab einer Waldinanspruchnahme von 10 ha oder mehr, auch für kumulierende Vorhaben, eine UVP-Pflicht. Im nördlichen Plangebiet wurde der Geltungsbereich daher verschoben, um die in Anspruch genommene Waldfläche zu verringern. Zudem kommt es durch unterschiedliche Gründe an einigen Stellen zu geringen Verschiebungen des Geltungsbereiches. Aufgrund der Änderungen wurde vorgeschlagen, eine erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen. Der Gemeinderat hat dies mit zwei Nein-Stimmen, sonst Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

Entwässerungsplanung für die Südanbindung vergeben
Mit der geplanten Südwesterweiterung ist eine Anbindung des Entwicklungszentrums der Fa. Porsche AG (EZW) an das überörtliche Straßennetz geplant, die durch einen Anschluss mit einer gesonderten Zufahrt des Plangebiets in westlicher Richtung an die Mönsheimer Straße K 1017 erfolgen soll. Die Planungen der Verkehrsanlagen sind dabei von enormer Wichtigkeit. Das Büro BIT Ingenieure AG aus Öhringen, das die zugrundeliegenden Verfahren seit Beginn an begleitet und plant, wurde vom GR bereits im Frühjahr 2017 mit den Planungen der Verkehrsanlagen beauftragt. Zur Planung einer neuen Straße gehört ebenso das dafür notwendige Entwässerungskonzept. Die Straßenentwässerung hat die Aufgabe, Wasser von der Straße fernzuhalten bzw. schnell abzuführen, da der Baukörper der Straße und die Verkehrssicherheit durch Wasser gefährdet werden können. Die Planung der Entwässerungseinrichtungen an Straßen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Straßen. Bei zwei Nein-Stimmen, sonst Ja-Stimmen wurde das Büro BIT-Ingenieure mehrheitlich für eine Gesamtsumme i.H.v. 125.049,42 € brutto beauftragt.

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung und Südwesterweiterung“ gefasst
Der GR hat am 18.04.2016 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung Südwesterweiterung“ gefasst. Außerdem hat er die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Auf Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet. Gegenüber dem Vorentwurf, der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung war, wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Dabei wird bspw. auch auf die Belange der Landwirtschaft Rücksicht genommen. Mit zwei Nein-Stimmen, sonst Ja-Stimmen wurde vom GR mehrheitlich der vom Büro mquadrat erarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung Südwesterweiterung“ in der Fassung vom 25.08.2017 mit den Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Bebauungsplan wird nun zeitnah für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.

Bebauungsplanverfahren „Kirchbergstraße“ geht in die nächste Runde
Der GR hat am 30.01.2017 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ in Flacht gefasst. Außerdem hat er die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden im weiteren Verfahren bei der Erstellung des Entwurfs sowie des Umweltberichts zum Bebauungsplan berücksichtigt. Unter anderem wurde angemerkt, dass die Durchführung vertiefender artenschutzrechtlicher Untersuchungen notwendig ist. Diese ist bereits beauftragt. Der GR hat einstimmig beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan „Kirchbergstraße“ in Flacht auf Grundlage des Städtebaulichen Konzeptes in der Fassung vom 04.01.2017 auszuarbeiten.

Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne „Zwischen Hindenburg- und Theodor-Heuss-Straße“ und „Nördlich der Eberdinger Straße“ werden aufgehoben
Der GR hat am 26.09.2016 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zwischen Hindenburg- und Theodor-Heuss-Straße“ und zum Bebauungsplan „Nördlich der Eberdinger Straße“ gefasst. Hintergrund und Auslöser waren Bauvoranfragen auf dem Grundstück Hindenburgstraße 19 und Eberdinger Straße 42, welche jeweils ein weiteres Gebäude im nördlichen Teil des Grundstücks vorsahen. Mit den Bebauungsplänen sollte verhindert werden, dass eine städtebaulich unerwünschte Entwicklung durch die Zulassung von Einzelbauvorhaben eintritt. Im Anschluss daran wurden alternative städtebauliche Konzepte für die beiden Planbereiche erstellt. Im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung der Eigentümer und Anwohner wurde von der Verwaltung mittels ausgegebener Fragebögen eine Meinungsumfrage für das jeweilige Plangebiet durchgeführt. Ziel war es, die Absichten der Eigentümer mit ihren Grundstücken und möglichen Bauabsichten in Erfahrung zu bringen. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass für den sehr überwiegenden Bereich der Plangebiete kein Interesse besteht, die bestehenden Baumöglichkeiten auszuweiten. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, der schwierigen Topographie, der Frage nach der Erschließung der Grundstücke und der vorhandenen Bebauung wird das Aufstellen von Bebauungsplänen momentan nicht für erforderlich gehalten. Unabhängig davon bleibt eine Bebauung im Westen des Flst. 1052, Eberdinger Straße 42, vorstellbar, wenn die Erschließung gesichert ist. Mit einstimmigem Beschluss sollen die beiden Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt und die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse vom 26.09.2016 aufgehoben werden. Außerdem wird der vom Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2016 gefasste Beschluss, das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage auf dem Flst. 934/2, Theodor-Heuss-Straße, nur im Rahmen der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans i.S.d. § 30 Baugesetzbuch zu erteilen, mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Zwischen Hindenburg- und Theodor-Heuss-Straße“ aufgehoben. Eine Bebauung der Flst. 934 bis 934/2 wird unter den Rahmenbedingungen der Zulässigkeit nach § 34 BauGB in Aussicht gestellt.

Abwägungsbeschluss zu den Erschließungsbeiträgen „Sonnenhalde“ gefasst
Im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde eine Berichtigung der Erschließungsbeiträge für das Gebiet „Sonnenhalde“ gefordert, da das zuständige Verwaltungsgericht die zugrundeliegende Erschließungsbeitragssatzung verworfen hatte. Nach Erlass einer neuen Satzung im Jahr 2006 wurden die Erschließungsbeiträge gegenüber den Grundstückseigentümern neu festgesetzt. Diese hatten daraufhin mit der Begründung der Verjährung Widerspruch gegen die Erschließungsbeitragsbescheide eingelegt. Eine Prüfung der Rechts- und Sachlage hat im Jahr 2012 ergeben, dass die Straße „Sonnenhalde“ noch beitragspflichtig war und grundsätzlich abgerechnet werden konnte. Eine Verjährung war nicht eingetreten. Die Grundstückseigentümer wurden daraufhin über den Sachstand informiert. Seitdem wurde der Sachverhalt aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht weiter bearbeitet. Um die Bearbeitung des Sachverhalts abschließen zu können, musste der GR eine entsprechende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 Baugesetzbuch (BauGB) treffen. Es wurden die Interessen der Anlieger an einer geordneten Erschließung einerseits und das Interesse der Gemeinde an dem Ausbau der Straße andererseits abgewogen. Der Abwägungsbeschluss bildet die Grundlage für die rechtmäßige Festsetzung der Erschließungsbeiträge für den Bereich „Sonnenhalde“, der grundsätzlich auch nachträglich erfolgen kann. Der GR hat einstimmig beschlossen, dass die Herstellung der „Sonnenhalde“ den bebauungsplanersetzenden Anforderungen des § 125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB entspricht. In einem nächsten Schritt erfolgt nun die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Erschließungsbeitrage durch das Landratsamt Böblingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Sofern die Prüfung ergibt, dass die Festsetzung rechtmäßig war, erhalten die jeweiligen Grundstückseigentümer entsprechende Widerspruchsbescheide mit der Maßgabe die Beiträge zu entrichten.

Einberufung und Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2017 beschlossen Der GR hat als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Weissach die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung auf 27.11.2017 und die dazugehörige Tagesordnung einstimmig beschlossen. Zur nichtöffentlichen Versammlung in der Strudelbachhalle sind alle Grundbesitzer der betreffenden Jagdböden eingeladen. Dort werden u.a. die Satzung der Jagdgenossenschaft und die Jagdpachtverträge ab 01.04.2018 für sechs Jahre beschlossen. Der vorgeschlagene Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft wurde vom GR einstimmig verabschiedet. Ebenso wurde einstimmig die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Weissach 14 Tage vor dem Versammlungstermin, die Beantragung der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft in der Jagdgenossenschaftsversammlung auf den Gemeinderat sowie die Bestellung des Versammlungsleiters, des Schriftführers und des Vertreters der Gemeinde Weissach beschlossen.

Mehr Haushaltsmittel für die Tagespflege für Kleinkinder (TAKKI) genehmigt
Einstimmig hat der GR eine weitere überplanmäßige Ausgabe für die Tagespflege für Kleinkinder freigegeben, nachdem die Nachfrage nach dieser Betreuungsform auch im zweiten Halbjahr weiter stark angestiegen ist. Das Angebot der Kindertagespflege wird in Zusammenarbeit mit dem in Leonberg ansässigen Verein „Tages- und Pflegemutter e.V.“ abgewickelt. Der Verein berät, vermittelt und begleitet im Auftrag des Landkreises Böblingen Tagesmütter und Tagesväter, welche individuelle Betreuungszeiten benötigen. Im Jahr 2017 stehen insgesamt Haushaltsmittel i.H.v. 110.000 € zur Verfügung, wovon ein Teil durch Elterngebühren refinanziert wird.

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