Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 02.05.2018

Artikel vom 08.05.2018

Kommunalaufsicht hebt rechtswidrigen Beschluss des Gemeinderats auf
In seiner Sondersitzung am 05.03.2018 hat der GR aufgrund des von Bürgermeister Töpfer eingelegten Widerspruchs zu einem vorangegangenen Beschluss des Technischen Ausschusses zu einer Bausache in der Weissacher Straße 6 mehrheitlich sein Einvernehmen verweigert, weil er Bedenken bezüglich der geplanten Firsthöhen dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur Stellplatzsituation geäußert hat. Da Bürgermeister Töpfer diesen Beschluss für rechtswidrig hielt, ging er seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und legte Widerspruch ein. Infolgedessen wurde der Sachverhalt dem Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Diese ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Versagung des Einvernehmens durch den Gemeinderat mit der oben genannten Begründung war klar rechtswidrig, da es sich bei diesen Fragen um bauordnungsrechtliche Themen handelt, welche ausschließlich die zuständige Baurechtsbehörde zu entscheiden hat, nicht jedoch der Gemeinderat. Der eingelegte Widerspruch durch Bürgermeister Töpfer erfolgte zu recht, konnte jedoch trotz der mehrfachen Hinweise auf die Rechtswidrigkeit die Beschlussfassung nicht verhindern. Auch Landrat Bernard appelliert in seiner Entscheidung an den Gemeinderat, besonders mit Blick auf den nahezu identischen Fall vom Mai / Juli 2017 bzgl. des Bauvorhabens Boschstraße 14 und 16, bei künftig ähnlich gelagerten Fällen das Beschlussverfahren nicht durch das bewusste Herbeiführen eines rechtswidrigen Beschlusses zu umgehen. Dieses Vorgehen führe zu keiner anderen Lösung in der Sache, sondern verursache einen hohen Verwaltungsaufwand bei der Gemeinde- und Landkreisverwaltung. Das gemeindliche Einvernehmen wird nun durch das Landratsamt Böblingen ersetzt.

Gemeinde unterstützt Renovierungen der örtlichen Kirchen großzügig
Die örtlichen Kirchengemeinden haben für das Jahr 2018 verschiedene Renovierungen ihrer Kirchengebäude geplant. Hierzu hat der Gemeinderat nun eine großzügige Förderung durch die Gemeinde beschlossen. Konkret bedeutet dies eine Förderung der Baumaßnahme der Evangelischen Kirchengemeinde Flacht zur Sanierung der St. Laurentiuskirche sowie der Baumaßnahme der Evangelischen Kirchengemeinde Weissach zur Renovierung der Ulrichkirche jeweils mit einem Zuschuss i.H.v. 20 v.H. des Eigenanteils an den nachgewiesenen Gesamtkosten, höchstens jedoch mit einem Betrag i.H.v. 100.000 €. Mit demselben Prozentsatz am Eigenanteil der nachgewiesen Gesamtkosten, jedoch höchstens mit einem betrag i.H.v. 19.000 €, wird die Baumaßnahme der Evangelisch-methodistischen Kirche zur Renovierung des Gemeinde-zentrums Friedenskirche gefördert. Bei der Förderung durch die Gemeinde handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung, die die weitere Entwicklung der Kirchengemeinden sowie das sich aus der Gestaltung der Kirchgengebäude ergebende ortsprägende Bild unterstützen soll.

Doppelhaushalt für die Jahre 2018 / 2019 einstimmig verabschiedet
Siehe ausführlicher Bericht auf der Titelseite des Mitteilungsblatts.

Wohnbau Weissach GmbH mit erstem Bauprojekt beauftragt: In der Talstraße 23 in Weissach entsteht ein Mehrfamilienhaus mit Sozialwohnungen
Die Nachfrage nach Wohnraum, den sich ein Durchschnittsverdiener leisten kann, nimmt aufgrund der wachsenden Anzahl an (kleinen) Haushalten seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Die Gemeindeverwaltung erreichen wöchentlich Anfragen nach kommunalen Mietwohnungen. Oftmals schildern die Anfragenden, dass
a) sie seit längerer Zeit erfolglos auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind,
b) geeignete Wohnungen – wenn vorhanden – meist nicht bezahlbar sind, da die aufgerufene Miete die zu leistende monatliche Belastung übersteigt sowie
c) Mietverhältnisse aufgrund Eigenbedarfs gekündigt wurden und eine Räumung und damit der Wohn-ungsverlust in der Gemeinde droht.

Derzeit sind in Weissach und Flacht alle gemeindeeigenen Wohnobjekte zur Vermietung belegt. Darüber hinaus ist der Wohnungsmarkt in der Gemeinde trotz zahlreicher privater Neubauten aufgrund des Siedlungsdrucks und der gleichbleibend hohen Nachfrage stark angespannt. In der Konsequenz sind Mieter mit geringem Einkommen damit auf die Restbestände des „sozialen Wohnungsbaus“ in den umliegenden Städten und Gemeinden angewiesen oder müssen in schlechtere und kleinere Wohnungen umziehen, die jedoch in diesem Maße gar nicht vorhanden sind. Erschwerend kommt hinzu, dass private Eigentümer oftmals nicht bereit sind, leerstehende Wohnungen, Einliegerwohnungen oder anderweitige Wohnein-heiten an „sozial schwache“ Interessenten zu vermieten.

Der GR hat deshalb Ende 2017 verschiedene kommunale Grundstücke unter dem Gesichtspunkt analysiert, ob diese als Standort für den Bau von neuen Mietwohnungsgebäuden in Frage kommen. Dabei wurde u.a. die Talstraße 23 als Standort festgelegt. Die sog. „Alte Moste“ wird Ende Mai abgerissen, damit auf diesem Grundstück eine Neubebauung möglich wird. Der GR hat zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich beschlossen, die Wohnbau Weissach GmbH mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses in der Talstraße 23 zu beauftragen.

Dort entstehen insgesamt sechs Wohneinheiten, die ausschließlich an Personen vermietet werden dürfen, die in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein besitzen und die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten. Das Bauvorhaben wird dabei streng nach den Vorgaben der Landeswohnbauförderung errichtet. Die zukünftige Miete wird für den Zeitraum von 30 Jahren 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für privaten Wohnraum liegen. Den dadurch entstehenden Abmangel trägt die Gemeinde in Form einer Stammkapitalerhöhung der Gesellschaft um 470.448 €.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wengert I Erweiterung, 2. Änderung“ gefasst
Der Bedarf an Wohnbauland ist in der Gemeinde Weissach nach wie vor stark vorhanden. Der Verwaltung ist es in den vergangenen zwei Jahren gelungen, erste innerörtliche Potenziale zu mobilisieren, jedoch reicht dies nicht aus, um die vorhandenen Wohnbaulandbedarfe zu befriedigen. Um den starken Bedarf decken zu können, ist auch die Überplanung von bereits bebauten sehr großen Grundstücken wichtig, um durch Nachverdichtung die innerörtlichen Baupotenziale zu erschließen. Im vorliegenden Fall war der Wunsch einer stärkeren Bebauung des Grundstücks Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das Plangebiet umfasst das Flst. 3783/46 in Flacht und liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines bestehenden Bebauungplans. Da das geplante Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans in einem deutlichen Maße widerspricht, muss für die geplante Nachverdichtung verbindliches Planungsrecht geschaffen werden und der rechtskräftige Bebauungsplan für dieses Flurstück geändert werden. Das Bebauungsplanverfahren gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Die Kosten für das gesamte Verfahren trägt der Vorhabenträger. Auf dieser Grundlage wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Der GR hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Wengert I Erweiterung, 2. Änderung“ nach § 13 a Baugesetzbuch bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich beschlossen.

Erstmals rechtskonforme Vergabe der Gebäudereinigung für verschiedene Gebäude der Gemeinde beschlossen
Die Gemeinde Weissach ist Eigentümerin zahlreicher öffentlicher Gebäude in den Ortsteilen Weissach und Flacht. Die Reinigung dieser Gebäude erfolgt zum Teil mit eigenem Reinigungspersonal als auch durch Fremdreinigung. Die Reinigungsleistungen wurden teilweise nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens, überwiegend jedoch freihändig vergeben. Diese Praxis wurde in regelmäßigen Abständen, beginnend bereits im Jahr 2006, danach im Jahr 2010 und erneut im Jahr 2014 von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gerügt. Da die Reinigungsleistungen vergaberechtswidrig erfolgt sind, wies die GPA die Gemeinde, bestehende Vertragsverhältnisse zeitnah zu kündigen, ohne dass die Verwaltung jedoch seitdem Aktivitäten zur Behebung der Beanstandungen entfaltet hat. Dieses Thema wurde nun im Zuge der Aufarbeitung der zahlreichen Altlasten im letzten Jahr angegangen.

Für die verschiedenen Gebäude der Gemeinde, welche durch Fremdvergabe gereinigt werden, wurden Bestandaufnahmen durchgeführt, Reinigungsintervalle überprüft sowie der derzeitigen Nutzung angepasst. Das Ergebnis mündete in einem gesetzlich vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibungsverfahren. Von 17 abgegebenen Angeboten ging die ortsansässige Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH als wirtschaftlichster Bieter hervor. Sehr erfreulich ist das gute Ausschreibungsergebnis, dass den dringenden Handlungsbedarf untermauert: Mit der Neuvergabe der Reinigungsleistungen werden jährliche Kosteneinsparungen zwischen 30.000 € bis 40.000 € erzielt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens kann darüber hinaus eine weitere wesentliche Prüfungsbeanstandung in drei bislang nicht vollständig aufgearbeiteten GPA-Berichten erledigt werden. Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung von Bürgermeister Töpfer einstimmig.

Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald für den Standort „PF-08 Viehweide“ ganzheitlich abgelehnt
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 21.02.2018 den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie und die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Gemäß § 10 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg wurde die Gemeinde Weissach als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Region Nordschwarzwald unterstützt das bundespolitische Ziel, bis 2020 einen Anteil von 38,5 %, ebenso wie das landespolitische Ziel, in Baden-Württemberg bis 2050 einen Anteil von 80 % der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu erreichen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie wird diesen politischen Zielen in der Region Nordschwarzwald planerisch Rechnung getragen. Zur Form und Inhalt von Regionalplänen gehören u.a. die Festlegung von Standorten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dieser Pflichtaufgabe kommt der Regionalverband Nordschwarzwald mit dem Teilregionalplan Windenergie nach. Der vorliegende Entwurf des Teilregionalplans Windenergie sieht die Festlegung von insgesamt 24 Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie.

Für die Gemeinde Weissach ist das geplante Vorranggebiet „PF-08 Viehweg“ im Verwaltungsraum „GVV Heckengäu“ im Landkreis Enzkreis an der Markungsgrenze Mönsheim / Weissach relevant. Alle anderen Standorte tangieren die Interessen der Gemeinde Weissach nicht. Das geplante Windvorranggebiet befindet sich an östlicher Markungsgrenze von Mönsheim, oberhalb des Betriebsgeländes der Porsche AG, in ca. 1,5 km Entfernung zu den Wohngebieten „Auf der Steige“ in Flacht und „Bannholz“ in Weissach. Die Fläche beträgt ca. 26 ha und liegt in einer Höhe von 440 - 475 m ü. NN. Die derzeitige Nutzung besteht zu 65 % aus Wald, zu 32 % aus Ackerland und zu 3 % aus Grünland. Die Windhöffigkeit in einer Höhe von 140 m beträgt ca. 5,50 – 5,75 m/s.

Die Vorranggebiete werden zunächst anhand einer Landschaftsbildbewertung und voraussichtlichen vorhabenbezogenen Umweltauswirkungen bewertet. Anhand der stattgefundenen Vorprüfungen des Regionalverbands Nordschwarzwald stellt sich der Standort „PF-08 Viehweg“ objektiv als geeignet für ein Vorranggebiet für Windenergie dar. Das Landschaftsbildrisiko wird als mittelmäßig, die Umweltauswirkungen als gering bewertet.

Aus Sicht des GRs mündet die zu geringe Distanz zu Siedlungsflächen, die landschaftliche Zerstörung, die zu erwartenden Gefahren für Gesundheit und Natur sowie eine Entwertung der Immobilien in einer Ablehnung für den Standort „PF-08 Viehweg“, die bei einer Enthaltung, sonst Ja-Stimmen, mehrheitlich beschlossen wurde.

Neubau der Mechanischen Reinigung der Kläranlage kann erst in 2019 beginnen
Im Januar 2018 hat der GR den Baubeschluss zum 1. Bauabschnitt der Mechanischen Reinigung an der Kläranlage gefasst. Die insgesamt acht Gewerke wurden teils öffentlich, teils beschränkt ausgeschrieben. Für sieben Gewerke konnten Angebote submittiert und geprüft werden. Zur Ausschreibung der Rohbauarbeiten sind leider keine Angebote eingegangen. Nahezu alle Rohbaufirmen haben rückgemeldet, dass sie aus Kapazitätsgründen in diesem Jahr die Leistungen nicht mehr anbieten können. Die Rohbauarbeiten werden nun nochmals beschränkt ausgeschrieben und der Beginn der Arbeiten für Frühjahr 2019 angegeben. Die Verwaltung erhofft sich dadurch, eine geeignete Firma zu finden, die das Bauvorhaben wirtschaftlich umsetzen kann. Die restlichen sieben Gewerke wurden vom GR einstimmig an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Der Neubau der Ferdinand-Porsche-Schule und die neue Mensa können möbliert werden
Die Bauarbeiten an der Ferdinand-Porsche-Schule schreiten weiter in großen Schritten voran. Die Fertigstellung verläuft planmäßig, sodass Mitte der kommenden Sommerferien der geplante Umzug der einzelnen Klassen in das neue Klassenzimmergebäude stattfinden kann, um das neue Schuljahr in den neuen Räumlichkeiten beginnen zu können. Ebenso kann dann auch die neue Mensa eingerichtet werden. Damit auch die passenden Möbel vorhanden sind, fand Anfang April die Submission zur Möblierung der beiden Gebäude statt. Drei Bieter haben ein Angebot abgegeben, wobei ein Bieter wegen Unvollständigkeit des Angebotes und ein anderer wegen Ungleichwertigkeit der angebotenen Produkte ausgeschlossen werden musste. Einzig die Firma Arnoson Objektausstattung aus Ebersbach-Neugersdorf hat ein wertbares Angebot abgegeben und wurde vom GR einstimmig mit der Lieferung der Möbel für Mensa und neues Klassenzimmergebäude zum Gesamtpreis i.H.v. 145.835,24 € beauftragt.

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl ist aufgestellt
Dieses Jahr finden bundesweit die im fünfjährigen Turnus stattfindenden Wahlen der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 statt. Die Aufgabe von Schöffen ist es, zusammen mit einem Berufsrichter ein gerechtes Urteil zu fällen. Aufgabe der Gemeinden bei der Schöffenwahl ist die Aufstellung einer Vorschlagsliste mit geeigneten Bewerbern aus der jeweiligen Gemeinde. Der Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht Leonberg wählt im September aus den Vorschlägen der ihm zugeordneten Gemeinden die Schöffinnen und Schöffen. Das Wahlergebnis wird voraussichtlich im Oktober 2019 feststehen. Die Amtszeit der neuen Schöffinnen und Schöffen beginnt dann am 01.01.2019.

Nach dem Aufruf in der Presse, im Mitteilungsblatt und auf der Gemeindehomepage haben sich insgesamt 19 Personen aus der Gemeinde als Schöffe beworben und erklärt, dass sie die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen. Der GR hat daraus folgende sieben Personen für die Vorschlagsliste aufgestellt: Philipp Lattauer, Andrea Dachs, Sabine Lembeck, Claudia Maria Fischer, Artur Schönstein, Karl-Heinz Häcker und Ute Bäuerle.

Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ – 3. Änderung der Verbandssatzung vom 27.08.2001
Die Anlage 2 der Verbandssatzung für den Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ listet anhand eines Maßnahmenkatalogs sowie einer Kostenübersicht die vom Zweckverband zu errichtenden Hochwasserschutzmaßnahmen auf. Seit der Gründung des Zweckverbands wurden die umzusetzenden Maßnahmen aufgrund geänderter Planungen mehrfach überarbeitet. Die inzwischen veraltete Anlage 2 entspricht somit nicht mehr dem aktuellen Stand der Planungen und musste geändert werden. Die neue Anlage 2 enthält einen überarbeiteten Maßnahmenkatalog sowie eine Kostenübersicht über die zu errichtenden Hochwasserrückhaltebecken.