Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Weissach

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Neues aus dem Rathaus

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Autor: Susann Licha

Beraten & Beschlossen: Gemeinderat (GR) am 26.02.2018

Artikel vom 07.03.2018

Doppelhaushalt 2018 / 2019 eingebracht: Erneut große Defizite in den nächsten Haushaltsjahren
Die Verwaltung hat für die nächsten beiden Jahre 2018 / 2019 erneut einen Doppelhaushalt eingebracht. Es handelt sich um den letzten kameralen Haushaltsplan, da es gesetzliche Vorgabe ist, spätestens ab dem Jahr 2020 auf die sogenannte „Doppik“ (doppelte Buchführung) umzusteigen.

Das Gesamtvolumen des Haushaltplanes beträgt im Jahr 2018 58,5 Mio. € sowie für 2019 36,2 Mio. €. Kämmerin Karin Richter skizzierte dem Gremium die wesentlichen Eckpunkte. Die künftigen Jahre werden dauerhaft von deutlich geminderten Gewerbesteuereinahmen geprägt sein. Die „goldenen Zeiten“ gehören damit endgültig der Vergangenheit an. Als Prognose für die Gewerbesteuereinnahmen wurden jährlich 3,5 Mio. € angesetzt. Im Vergleich dazu flossen im Rekordjahr 2009 knapp 220 Mio. € in die Gemeindekasse. Erfreulicherweise entwickeln sich die Einnahmen, welche die Gemeinde vom Anteil an den Gemeinschaftssteuern erhält, aufgrund der guten konjunkturellen Lage kontinuierlich nach oben. Neben den sehr hohen Zahlungen für die Gewerbesteuer- sowie für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage (knapp 18 Mio. € in 2018 sowie 8,5 Mio. € in 2019) bilden die Personalausgaben mit jährlich ca. 9 Mio. € große Ausgabepositionen.

Der Vermögenshaushalt der Gemeinde beinhaltet reine Investitionen von 6,5 Mio. € im Jahr 2018 sowie 3,6 Mio. € im Jahr 2019. Hierbei bilden die dringend notwendigen Kapitalaufstockungen des Eigenbetriebs Wasserversorgung, das städtebauliche Sanierungsprogramm Ortsmitte Flacht, die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen der Kläranlage sowie der Straßenbau der Ortsdurchfahrt Flacht die zentralen Schwerpunkte. Für die nächsten beiden Jahre gilt es, zunächst begonnene Projekte erfolgreich zum Abschluss zu bringen, um danach neue Maßnahmen in Angriff nehmen zu können.

Da die Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes durch die hohen Umlagezahlungen die Einnahmen bei Weitem übersteigen, sind zum Ausgleich in den nächsten beiden Jahren große Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage notwendig. Für das Jahr 2018 sind ca. 13,3 Mio. € und für 2019 3,5 Mio. € erforderlich. Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird durch die hohen Entnahmen zum Ende des Jahres 2019 bei knapp 80 Mio. € liegen. Diesen Rücklagenbestand gilt es größtmöglich zu erhalten, da mit einer Rücklagenzuführung durch die gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr zu rechnen ist. Die Gemeinde ist seit Anfang 2017 erstmals komplett schuldenfrei. Um die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung der Gemeinde auch weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, alle Ausgaben weiterhin im Hinblick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf den Prüfstand zu stellen sowie die Folgekosten von Investitionen stets in die Entscheidungen miteinzubeziehen. In einer zweitägigen Klausurtagung werden die Verwaltung und der Gemeinderat intensiv über zentrale Planansätze und Anträge von den Fraktionen beraten. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes ist für Anfang Mai geplant.

Erweiterung des Sanierungsgebiets in der Ortsmitte Flacht in Vorbereitung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufnahme von weiteren vorbereitenden Untersuchungen für die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern Flacht“ beschlossen. Dieser Schritt ist notwendig, damit das Sanierungsgebiet um den weiteren Verlauf der Leonberger Straße bis Richtung Abzweigung Friolzheimer Straße erweitert werden kann. Auf Anregung aus dem Gremium wird nun untersucht, inwieweit eine Realisierung in diesem Bereich sinnvoll und möglich ist.

Städtebaulicher Vertrag mit der Firma Porsche AG abgeschlossen
Die Südanbindung zum Entwicklungszentrum der Firma Porsche AG soll als Gemeindestraße eingestuft werden. Um vor dem Satzungsbeschluss des dazugehörigen Bebauungsplans Rechtssicherheit für die Gemeinde herzustellen, wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Porsche AG abgeschlossen, der sämtliche Rechtsbeziehungen der planungsrechtlichen Voraussetzungen, die Kostentragung für die Planung, deren Vorbereitung, der Erschließung und der weiteren Voraussetzungen für die Baureifmachung des Geländes regelt. Im Rahmen dieses Vertrags wird geregelt, dass die Firma Porsche AG die Straße auf eigene Rechnung herstellen und nach der Fertigstellung selber betreiben wird. D.h. die Firma Porsche AG muss ab Fertigstellung auch für den laufenden Unterhalt aufkommen (bspw. Instandsetzung, Winterdienst, usw.). Die Gemeinde wiederum trägt bei dieser Konstellation keine Baukosten und auch keinen laufenden Unterhaltungsaufwand und ist von den üblichen Verkehrssicherungspflichten vollständig entlastet. Die Südanbindung ist aber dennoch zwingend eine öffentliche Straße und als solche gewidmet, damit der „erlaubnisfreie Gemeingebrauch“ der Straße im Rahmen der allgemein gültigen Verkehrsvorschriften für jedermann gewährleistet ist, d.h. die Porsche AG kann niemanden von der Benutzung dieser Straße aus-schließen. Die Porsche AG und die Gemeinde sind sich auch einig darüber, dass sämtliche Feldwege im Eigentum der Gemeinde Weissach verbleiben. Für deren Unterhaltung und Betrieb ist folglich die Gemeinde allein zuständig. Bei zwei Enthaltungen, sonst Ja-Stimmen, hat der Gemeinderat den Vertragsabschluss beschlossen.

Satzungsbeschlüsse der Bebauungspläne „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung Südwesterweiterung“ und „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 8. Änderung Motorsport“ gefasst
Das 1972 eröffnete Entwicklungszentrum der Porsche AG ist von exponierter Bedeutung für die Gemeinde Weissach und in den vergangenen Jahrzehnten stetig angewachsen. Die Konsequenz dieses Wachstums ist ein entsprechender Bedarf an neuen Entwicklungsräumen und Erweiterungsflächen, um dem technologischen Fortschritt in der Automobilindustrie und den sich daraus ergebenden Aufgabenbereichen gerecht zu werden. Durch die Betrachtung eines möglichen Planungshorizontes von zehn bis fünfzehn Jahren kommt es innerhalb des Werkes zu Umstrukturierungen und Entwicklungsprozessen, die Ausbaumöglichkeiten erfordern und weitere Flächen angrenzend an das bisherige Entwicklungszentrum in Anspruch nehmen. Mit dem Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung Südwesterweiterung“ soll nun die weitere Entwicklung des Porsche-Standorts nach Süden realisiert werden. Bestandteil des Bebauungsplanes ist auch die zweite Südzufahrt an das Entwicklungszentrums. Diese muss zwingend vor einer baulichen Entwicklung realisiert werden.

Der Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beschlossen, die zu den Entwürfen der Bebauungspläne und die zu den örtlichen Bauvorschriften zu den Bebauungsplänen abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen. Den Abwägungsvorschlägen wurde zugestimmt und der Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 7. Änderung Südwesterweiterung“ beschlossen. Ebenso wurde der Bebauungsplan „Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 8. Änderung Motorsport“ als Satzung beschlossen. Durch diese Änderung werden bauliche Veränderungen im Bestand möglich. Diese sind notwendig, um die bestehende Bebauung mit der geplanten Bebauung zu harmonisieren, neue Flächen werden dadurch nicht in Anspruch genommen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Kommunalen Bauentwicklungsgesellschaft mbH
Einstimmig hat der Gemeinderat Marco Grafmüller zum Verhinderungsstellvertreter von Gemeinderat Paul Ebser im Aufsichtsrat der Kommunalen Bauentwicklungsgesellschaft mbH gewählt. Die Stellvertreterposition war nach dem Ausscheiden von Gemeinderat Dr. Gerhard Strauß bislang unbesetzt.

Neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Strudelbachhalle
Die Strudelbachhalle wurde im Jahr 2005 eröffnet, die dazugehörigen Gebühren seit dem 01.01.2009 nicht mehr angepasst. Der Gemeinderat hat deshalb bei einer Gegenstimme, sonst Ja-Stimmen, eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Strudelbachhalle beschlossen.

Während die Gebührensätze für die Strudelbachhalle seit neun Jahren unverändert sind, stiegen gleichzeitig die Kosten für Unterhaltung und Pflege fortlaufend weiter an und führen zu einem deutlich erhöhten Abmangel. Sämtliche Gebührensätze wurden neu kalkuliert und mit der neuen Satzung zwischen 30 v.H. und 40 v.H. angepasst. Bei der Gebührenerhöhung wurde berücksichtigt, dass die Strudelbachhalle weiter trotz ihrer Ausstattung eine Funktion als Gemeindehalle für die örtliche Bevölkerung einnehmen soll: Die Strudelbachhalle bleibt auch nach der Anpassung der Gebühren weiter eine Einrichtung mit einem sehr hohen Defizit. Die Aufwendungen der Gemeinde für die Strudelbachhalle betragen seit 2010 zwischen 600.000 € und 1.000.000 € pro Jahr. Dem stehen jährliche Einnahmen von maximal 80.000 € gegenüber.

Örtliche Vereine können entsprechend der seit 01.01.2017 gültigen Vereinsförderrichtlinien einmal im Jahr eine Veranstaltungsstätte der Gemeinde für eine öffentliche Veranstaltung kostenfrei nutzen und tragen lediglich die Nebenkosten. Sieben Vereine haben in diesem Rahmen die Strudelbachhalle im Jahr 2017 unentgeltlich angemietet.

Mit der neuen Gebührenordnung werden zukünftig Veranstaltungspakete angeboten. In der Praxis der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass bei Vermietungen nahezu immer identische Leistungen abgerufen werden. Durch die Module entsteht eine höhere Planungssicherheit und Transparenz bei den Kosten sowie eine deutliche Vereinfachung für die Abrechnung. In diesen Veranstaltungspaketen sind außer den Nebenkosten alle Aufwendungen eingeschlossen, die von der Gemeinde bislang einzeln abgerechnet werden. So sind bspw. bei den Hochzeitspaketen der notwendige Hausmeistereinsatz, Stehtische oder die Beschallungsanlage bereits eingeschlossen und werden nicht - wie bislang - separat berechnet. Ab sofort kann die Strudelbachhalle nur noch in Form der angebotenen Veranstaltungspakete gebucht werden. Für alle Regelfälle, ob Familienfest, gewerbliche Veranstaltung, Hochzeit oder große Feier sind entsprechende Pakete zusammengestellt worden. Zusätzlich einzeln abgerechnet werden die Nebenkosten, da diese vom jeweiligen Verbrauch abhängig und je nach Jahreszeit und Nutzung der technischen Anlagen starken Schwankungen unterworfen sind.

Änderungen von Benutzungs- und Gebührenordnungen der örtlichen Hütten, der Festhalle und des Herrenhauses
Der Gemeinderat hat Änderungssatzungen für die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Festhalle Flacht, die Vorbergblickhütte Weissach und die Waldhütte Flacht sowie für das Herrenhaus beschlossen. Anlass war eine formelle Korrektur der Stundensätze für Gemeindemitarbeiter an den landeseinheitlichen Wert. Mit einer Ausnahme bleiben sämtliche Gebühren unverändert: Bei der Waldhütte Flacht wird die Nebenkostenpauschale auf 50 € erhöht, da dort durch den Aggregatbetrieb ein erhöhter Kraftstoffverbrauch für die Stromversorgung anfällt.

Vergabe der Außenanlagen zur Erweiterung der Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule erfolgt
Im Dezember 2017 wurden die Arbeiten an den Außenanlagen öffentlich ausgeschrieben, um die Fertigstellung zu Beginn des Schuljahres 2018 / 2019 sicher zu stellen. Zum Submissionstermin am 05.02.2018 ging bedauerlicherweise nur ein einziges Angebot ein. Das geprüfte Submissionsergebnis liegt deutlich über dem Kostenanschlag. Dennoch ist eine Aufhebung der Ausschreibung in diesem Fall rechtlich nicht möglich, weil die Unwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes nicht gegeben ist. Der Gemeinderat hat der Beauftragung der Leistungen an die Firma Sievers Garten- und Landschaftsbau zum Gesamtpreis i.H.v. 607.340,16 € (brutto) bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme zugestimmt.