Gemeinderat

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Berichte aus den Sitzungen
TSV Weissach - Zustand Rasenspielfeld - Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:
(20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

1.Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.Der Gemeinderat spricht sich für die Variante A 1 (Raseneinsaat) aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, alles weitere voranzutreiben.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:
(20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen bzw. Angebote einzuholen, um eine entsprechende Zugmaschine zu beschaffen.


Kindergarten Brunnenstraße - Dachsanierung / Blitzschutz - Vergabe

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:
(20 Ja-Stimmen)

a.Die Arbeiten zur Dachsanierung am Kindergarten Brunnenstraße werden an die Firma Lautenschlager (Weissach) zum Preis von 106.489,89 € vergeben auf der Grundlage des Angebotes vom 23.03.2010.
Mittel in Höhe von 110.000 € stehen im Haushalt 2010 bereit.

b.Die diesbezüglichen Blitzschutzarbeiten werden an die Firma Lösch (Offenburg) zum Preis von 1.648,15 € vergeben auf der Grundlage des Angebots vom 22.03.2010.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2010 bereit.


Baumaßnahme Kirchstraße - Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

Die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Kirchstraße/Schulstraße sind sanierungsbedürftig und müssen erneuert werden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:
(21 Ja-Stimmen)

1.Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.Die Tief- und Straßenbauarbeiten werden an die Firma Eurovia, Renningen zum Angebotspreis von 730.248,99 € (inkl. MwSt.) vergeben.


Bebauungsplan Sonnenhalde - Erlass einer Veränderungssperre

Das Bebauungsplanverfahren „Nördliche Sonnenhalde“ soll mit einer Veränderungssperre ergänzt werden.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:
(12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

1.Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördliche Sonnenhalde“ wird gemäß § 14 i. V. m. § 16 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist mit dem des o.a. Bebauungsplanes identisch und beinhaltet die Flurstücke 2623, 2624, 2625, 2625/1, 2632, 2632/1, 2634, 2635, 2637/1.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre umgehend ortsüblich bekannt zu machen.


Annahme von Spenden - Genehmigung

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:
(21 Ja-Stimmen)

Die Spenden von Herrn Albert Hofmann, Weissach, für die Freiwillige Feuerwehr Weissach und für die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Weissach werden angenommen und entsprechend dem Verwendungszweck weitergeleitet.



geschrieben von Ina Krasselt am 21.04.2010 um 14:55 Uhr.