Gemeinderat

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Berichte aus den Sitzungen
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 - Verabschiedung

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Okto¬ber 1983 (Ges.Bl. S. 578) hat der Gemeinderat am 15. März 2010 folgende Haushaltssat¬zung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 132.783.710 €
davon im
Verwaltungshaushalt 74.681.414 €
Vermögenshaushalt 58.102.296 €


2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kredit-
ermächtigung) in Höhe von 0 €


3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 0 €



§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 2.300.000 €


§ 3

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 240 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 240 v.H.
der Steuermeßbeträge
2. für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital auf 320 v.H.
der Steuermeßbeträge.


Wasserversorgung Weissach - Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2010

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit:

1. den Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen)
des Erfolgsplanes in Höhe von 747.800 EURO

2. den Einnahmen (Deckungsmittel) und Ausgaben (Finanzbedarf)
des Vermögensplanes in Höhe von 1.115.200 EURO

3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kredit-
ermächtigung) in Höhe von 859.200 EURO


§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EURO


Gemeindeentwicklungskonzept "Weissach 2025" - Billigung / Beschluss

Der Gemeindeentwicklungsprozess ist abgeschlossen. Das Konzept „Weissach 2025“ wird als Leitlinie und Orientierungsrahmen beschlossen und erste Maßnahmen ein¬ge¬leitet.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

1. Vom Sachvortrag sowie den mündlichen Erläuterungen der Büros wird Kenntnis genommen.

2. Die Gemeinde Weissach beschließt die Aufstellung eines Gemeinde¬entwick¬lungs-konzepts „Weissach 2025“ auf der Grundlage der im Sachvortrag dargestellten
- Oberziele
- Handlungsziele / -projekte zu den 4 Themenfeldern sowie dem
- Projektkatalog

Die Verwaltung wird beauftragt umgehend zusammen mit den beauftragten Büros die Endfassung des Gemeindeentwicklungsplans zu erstellen und anschließend im Internet zu veröffentlichen.

3. Das Gemeindeentwicklungskonzept „Weissach 2025“ mit den o.a. Inhalten und Bestandteilen wird künftig bei allen relevanten Planungen und Projekten zur Beurteilung und als Leitlinie herangezogen (Selbstbindung).

4. Den konkreten Projekten (Schlüsselprojekte / kurzfristige Projekte) der 4 Themenfelder wird zugestimmt. Die Projekte sollen kurzfristig (1 – 3 Jahre) angegangen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Projekten Umsetzungs¬vorschläge / Folgeaufträge zu formulieren und dem Gemeinderat bis zur Sommerpause 2010 zur Beratung / Beschlussfassung vorzulegen.
Die nötigen Mittel sind im Haushalt 2010 zu veranschlagen.

6. Es wird festgestellt, dass über die konkrete Nutzung konkreter Flächen nicht entschieden wird.


Anpassung der Kindergartengebührenordnung - Aufnahme der bereits festgelegten Krippe-Gebühren (Satzungsbeschluss)

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

1. Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ände¬rungs-satzung.
2. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Ände¬rungssatzung beauftragt.


Hauptschulbezirk - Beschluss über die Beibehaltung des bisherigen Bezirks bis 2016

Nach der letztjährigen Änderung des Schulgesetzes fallen ab dem Schuljahr 2010/2011 die Schul-bezirks¬regelungen für Hauptschulen weg, d.h. Hauptschulen sollen künftig auch - wie z.B. Gymnasien und Realschulen - Wahlschulen sein. Für eine Übergangszeit bis 2016 sollen die Schulträger aber die Möglichkeit haben, für ihre Hauptschulen am bisherigen Schulbezirk festzuhalten.

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Die Gemeinde Weissach hält am bisherigen Schulbezirk für die Hauptschule der Ferdinand-Porsche-Schule bis zum Jahr 2016 fest.


Sanierung Spielflächen Kindergarten Lindenweg - Vergabe der Arbeiten

Vergabe der Bauleistungen für die Umgestaltung der Spielflächen im Kindergarten Lindenweg.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Die Garten- und Landschaftsbauunternehmung Weber/Weissach wird mit der Ausführung der Bauarbeiten zum Gesamtpreis von 144.701,44 € (inkl. MwSt.) beauftragt.


Umbau Zehntscheuer zur Bücherei - Vergabe der Malerarbeiten

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

Der Auftrag für die Malerarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Zehntscheuer erhält die Firma Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KG (Göppingen) auf Grundlage der Submission vom 17.02.2010 zum Preis von 41.677,85 € (inkl. MwSt.)


Umbau Zehntscheuer zur Bücherei - Vergabe der Fensterarbeiten

Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)

Den Auftrag für die Fensterarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Zehntscheuer erhält die Firma Felder (Heilbronn) auf Grundlage der Submission vom 17.02.2010 zum Preis von 161.022,47 € (inkl. MwSt.)


geschrieben von Ina Krasselt am 22.03.2010 um 15:52 Uhr.