Berichte aus den Sitzungen
Solare Lärmschutzwand an der A 8
- Vorstellung von Systemen / Weiteres Vorgehen
Planung und Bau einer Photovoltaik - Anlage entlang der Autobahn A8 mit evtl. Lärm mindernder Wirkung für den Teilort Flacht.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt umgehend Verhandlungen zur Realisierung einer Wand gem. Anbieter „Larix“ mit den Beteiligten (RP Stuttgart, Ministerien BAST, Hersteller) aufzunehmen, mit dem Ziel einer Umsetzung noch in 2010. Mittel in Höhe von 1,68 Mio € sind in den Haushaltsplan 2010 einzustellen. Parallel ist eine Umsetzung über die Komm Bau zu prüfen oder ein alternatives Betreibermodell (Eigenbetrieb).
3. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit dem Regierungspräsidium auf, um die Geschwindigkeit nachts zwischen 21.00 Uhr – 6.00 Uhr zu reduzieren.
Standortfestlegung für Kunstskulptur Fero Freymark (Bereich Strudelbachhalle)
Bereits vor längerem hat der Gemeinderat beschlossen, für die Außenanlagen der Strudelbachhalle eine Kunstskulptur des Künstlers Fero Freymark anzuschaffen.
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Als Standort wird die Alternative c) festgelegt.
3. Für die Herstellung der Fundamentierung sowie der Beleuchtung sind max. rd. 5.000 € vorzusehen.
4. Die Mittel in Höhe von 42.000 € stehen im Haushalt bereit.
Umbau der Zehntscheuer zur Bücherei
- Vergabe der Stuckateurarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
Der Auftrag für die Stuckateurarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Zehntscheuer erhält die Firma Eisenhardt (Wurmberg) auf Grundlage der Submission vom 16.12.2009 zum Preis von 136.991,17 € (inkl. MwSt.)
Umbau der Zehntscheuer zur Bücherei
- Vergabe der Metallbau- / Schlosserarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
Der Auftrag für die Metallbau- / Schlosserarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Zehntscheuer erhält die Firma Hettich (Neuhengstett) auf Grundlage der Submission vom 16.12.2009 zum Preis von 278.932,79 € (inkl. MwSt.)
Umbau der Zehntscheuer zur Bücherei
- Vergabe der Estrich- / Gussasphaltarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
Der Auftrag für die Estrich- / Gussasphaltarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Zehntscheuer erhält die Firma Thannhauser & Ulbricht (Fremdingen) auf Grundlage der Submission vom 16.12.2009 zum Preis von 107.584,09 € (inkl. MwSt.)
Wasserwerk
- Vergabe der Fernwirktechnik
Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung der Fernwirktechnik in der Wasserversorgung Weissach.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Firma Blitz Elektrotechnik / Würmlingen wird mit der Ausführung der Bauleistungen zur Erneuerung der Fernwirktechnik in der Wasserversorgung Weissach zum Gesamtpreis von 105.994,25 € (inkl. MwSt.) beauftragt.
Aufstellung eines Bebauungsplanes "III. / IV. Querstraße"
- Vorstellung des Planentwurfes / Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
1. Vom Sachvortrag, den Anlagen (Plan und Text) sowie den mündlichen Erläuterungen des
Büro Mezger, Bad Boll wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, für den Bereich zwischen
- Flachter Straße im Norden
- IV. Querstraße (incl. Bebauung) im Westen
- Aidenbergsteige sowie Rutesheimer Straße im Süden
- III. Querstraße im Osten
einen Bebauungsplan auf der Grundlage des Plankonzeptes des Büro Megzer in der Fassung vom 12.01.2010 aufzustellen (s. Anlage 1)
Folgende Anregungen sollen noch eingearbeitet werden:
Verlängerung der Nebenstraße unterhalb der Rutesheimer Straße und Anbindung an
die Aidenbergsteige auf Höhe der Einmündung Bergkiefernstraße
3. Die Verwaltung wird beauftragt, baldmöglichst die vorgezogene Behörden und
Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Ergebnisse anschließend vorzulegen.
Strickfabrik Weissach
- Erlass von Richtlinien für die Benutzung der "Strickfabrik Weissach"
- Erlass einer Preisliste für die Vermietung von Räumlichkeiten in der "Strickfabrik Weissach"
- Festlegung von Tagespauschalen für ortsansässige Veranstalter
- Festlegung der Regelungen für künftige Nutzer
Für die Strickfabrik müssen entsprechende Regelungen bzgl. der Nutzung sowie entsprechende Preise festgelegt werden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
Berechtigte Einschränkungen für die Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn (Lärm, etc.) müssen für alle Nutzer über Regeln sichergestellt werden.
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Die Gebühren für ortsansässige Veranstalter, soweit sie nicht kommerzieller oder gewerblicher Art sind, werden um ein Drittel niedriger angesetzt. In diesen Kosten sind auch die Benutzung von Küche und Ausschank enthalten.
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden die Raumnutzungsgebühren ab dem 2 Tag auf 50 % reduziert.
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den
Beschluss:(19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
Es werden keine Tagespauschalen festgelegt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
Im Übrigen
1. Die Richtlinien für die Benutzung der „Strickfabrik Weissach“ in der Fassung vom 03.11.2009 werden beschlossen.
2. Die Preisliste für die Vermietung von Räumlichkeiten in der „Strickfabrik Weissach“ in der Fassung vom 03.11.2009 wird beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alles weitere zu veranlassen.
Richtlinien Baukindergeld
Änderung des Auszahlungszeitpunktes
§ 3 der Richtlinien zum Förderprogramm Baukindergeld wird wie folgt ergänzt.
„§ 3 Förderzeitpunkt
Die Auszahlung von Zuschüssen aus dem Förderprogramm „Baukindergeld“ erfolgt frühestens mit der melderechtlichen Anmeldung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt und nach erfolgtem Kaufvertragsabschluss. Die Antragsteller haben die entsprechenden Nachweise zu erbringen.“
Der Gemeinderat fasst einstimmig den
Beschluss:(21 Ja-Stimmen)
§ 3 der Richtlinien zum Förderprogramm Baukindergeld wird entsprechend der Vorlage im Sachvortrag ergänzt.
geschrieben von Ina Krasselt am 29.01.2010 um 11:08 Uhr.