Gemeinderat

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Berichte aus den Sitzungen

Empfehlungen aus dem Runden Tisch "Sportentwicklungsplanung"

Aus dem Gemeindeentwicklungsprozess „Weissach 2025“ ergab sich der Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung, eine Sport- und Freizeitflächenentwicklungsplanung anzustoßen. Mit diesem Hintergrund hat die Verwaltung Kontakt zu Herrn Manfred Pawlita, unter anderem für den Württembergischen Landessportbund als Kommunal- und Vereinsberater tätig, aufgenommen.

Herr Pawlita hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.06.2010 das Konzept zu einer  Entwicklung eines Sport- und Freizeitflächenentwicklungsplanes vorgestellt.

Der Gemeinderat hatte daraufhin die Verwaltung am 21.06.2010 in Zusammenarbeit mit dem WLSB mit der Gründung einer Planungsgruppe „Sportentwicklungsplanung“ beauftragt.

Diese Planungsgruppe tagte nun im ersten Halbjahr 2011 in 6 Sitzungen um Handlungsempfehlungen für den Gemeinderat herauszuarbeiten, wie sich der Bereich  Sport, Bewegung und Freizeit in Weissach in den kommenden Jahren weiterentwickeln kann.

Hierbei wurden Empfehlungen zu den 3 Handlungsfeldern ORGANISATION – INFRASTRUKTUR – ANGEBOTSSTRUKTUR herausgearbeitet.

An der Planungsgruppe nahmen Vertreter aus allen relevanten Vereinen und Institutionen aus dem Bereich Sport, Freizeit und Bewegung aus Weissach und Flacht teil.

 BESCHLUSS (10 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen, 5 Nein-Stimmen ):

 

  1. Der GR nimmt die vorgestellten Handlungsempfehlungen positiv zur Kenntnis.

    2.    Der GR beauftragt die Gemeindeverwaltung mit den weiteren
          Untersuchungsaufträgen und Initiativen – soweit in den
          Handlungsempfehlungen die Gemeindeverwaltung genannt ist.

    3.   Der GR beauftragt die Gemeindeverwaltung des Weiteren gemäß den
         Handlungsempfehlungen mit den genannten und betroffenen Personenkreisen
         und Organisationen die notwendigen Konzepte zur Umsetzung der einzelnen
         Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

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Fortschreibung der Kindergartengebühren

Der Jugend- und Sozialausschuss hat sich im Vorfeld bereits in mehreren seiner Sitzungen mit dem Thema Fortschreibung der Kiga-Gebühren befasst. Die Weissacher Gebühren wurden seit 2001 nicht mehr erhöht und auch neu eingeführte Gebühren wurden nach der Einführung nicht erhöht. Die Landesempfehlung sieht eine jährliche Anpassung der Gebühren vor. Die Verwaltung hat nun gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialausschuss eine Gebührenfortschreibung für den Bereich Kindergarten und Krippe ausgearbeitet. Berücksichtigt werden die bisherigen Betreuungszeiten im Kiga 30 Std / 35 Std / Ganztagesbetreuung 50 Std und neu wäre das 40 Std-Modell. Im Krippenbereich 30 Std für das Betreuungsangebot am verlängerten Vormittag sowie in der Ganztagesbetreuung das 35 und 50 Std-Modell pro Woche.

BESCHLUSS (17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen):

Für das 4. Kind entfällt der Kindergartenbeitrag.

BESCHLUSS (20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):

  • Der Jugend- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren zu beschließen.
  • Die Umsetzung erfolgt ab Januar 2012
  • Die Erhöhung erfolgt in

 2 Schritten: Gebührenerhöhung für 2012/2013 und Erhöhung für 2013/2014

  • Die Gebührenerhebung erfolgt auf 11 Monate im Jahr (August beitragsfrei)
  • In den Folgejahren werden die Gebühren automatisch an die Empfehlungsbeiträge des Landes angepasst.

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Anpassung der Kinderbetreuungsgebührenordnung (Satzungsbeschluss)

Davon ausgehend, dass der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Jugend- und Sozialausschusses folgt, sind die Gebührenänderungen mit in einer Änderungssatzung festzulegen.

BESCHLUSS (21 Ja-Stimmen):

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungssatzung.

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Bebauungsplan "III./IV. Querstraße/Aidenbergsteige"

- Ergebnis der vorgezogenen Bürger und Behördenbeteiligung in der Zeit vom

  29.09.2010 - 02.11.2010

- Kenntnisnahme / Beschluss     

In der Zeit vom 29.09. – 02.11.2010 wurde für den Bebauungsplanentwurf “III./IV. Querstraße/Aidenbergsteige“ die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

BESCHLUSS (21 Ja-Stimmen):

  1. Vom Sachvortrag, den Anlagen sowie den mündlichen Erläuterungen wird Kenntnis genommen.
  2. Zu den während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 29.09. – 02.11.2010 eingegangenen Bedenken und Anregungen wird gemäß den Vorschlägen des Büros m-quadrat (Stand 10.10.2011) Stellung genommen.
  3. Mit dem Auslegungsentwurf inkl. Begründung für den Bebauungsplan “III./IV. Querstraße/Aidenbergsteige“ in der Fassung vom 10.10.2011 besteht Einverständnis. Ggf. sind Änderungen/Ergänzungen aus der Entscheidung Nr. 2 noch aufzunehmen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. den §§ 3.2 / 4.2 BauGB die Auslegung durchzuführen und die Ergebnisse anschließend vorzulegen.

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Vollzug des Baugesetzbuches

Mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich

"Hindenburgstraße / Goethestraße / Eberdinger Straße"

GR Feyler ist bei der Beschlussfassung abwesend.

 

BESCHLUSS (18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.1 Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im oben angegebenen Bereich wird keine Notwendigkeit gesehen.

3.  Die Verwaltung wird – je nach Entscheidung zu 2. – mit der Umsetzung beauftragt.

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Gewölbekeller, Kirchstraße 9,

- Vergabe der Abbrucharbeiten und Neugestaltung des Platzes

Der Gewölbekeller in der Kirchstraße 9 kann nicht wirtschaftlich saniert und ist gemäß Beschluss des Technischen Ausschusses abzubrechen und der der Platz neu zu gestalten, mit 3 Stellplätze für PKW.

GR Feyler ist bei der Beschlussfassung abwesend.

BESCHLUSS (20 Ja-Stimmen):

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Firma Essig aus Weissach wird mit der Ausführung der Abbruch- und Tiefbauarbeiten zum Gesamtpreis von 26.378,23 € (inkl. MwSt.) beauftragt.
  3. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von gerundet 26.500,00 € wird zugestimmt. Die Mittel sind im Nachtragshaushalt 2011 aufzunehmen.

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Neubau von zwei Beachvolleyballfeldern

- Vergabe der Tiefbauleistungen

Das Sportangebot soll durch die Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern bereichert werden.

GR Zipperlen erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

BESCHLUSS (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Es besteht Einverständnis, den Auftrag zur Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern, Im Neuenbühl, auf der Grundlage des Angebotes vom 27.09.2011 an die Firma Weber / Weissach  zu vergeben zum Preis von 60.694,17 € (inkl. MwSt.).
  3. Der Einstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von 52.000,00 € wird zugestimmt.

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Kommunales Sanierungsprogramm

- Mögliche Bezuschussung der Dachdämmung

Das Kommunalprogramm wird gut angenommen. Nun ist die Frage zu klären, ob der Aufwand für Dachdämmung mit in den Förderkatalog aufgenommen werden soll.

BESCHLUSS (21 Ja-Stimmen): 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.2 Es besteht Einverständnis, den Aufwand für die Dachdämmung bei Bestandsbebauung mit einem Pauschalzuschuss von 10 €/m² Dachdämmung zu fördern.                                     

3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Bei einer Entscheidung gemäß Nr. 2.2) sind die “Altfälle“ entsprechend nach zu fördern.

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Änderung der Vereinsförderrichtlinien

- Aufnahme der B.U.N.D Ortsgruppe Weissach

Im Oktober 2010 hatte die B.U.N.D Ortsgruppe Weissach die Strickfabrik für einen Filmabend „Leben außer Kontrolle“ angemietet. Von der Gebührenrechnung für diese Veranstaltung wurden von der Ortsgruppe lediglich die Nebenkosten in Höhe von 48 Euro bezahlt, die Benutzungsgebühr von 190 Euro war/ist noch offen.

Der von der Ortsgruppe gestellte Antrag auf eine mietfreie Nutzung der Strickfabrik wurde von der Verwaltung und auch in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 15. September 2010 mit dem Hinweis auf die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde abgelehnt. Die B.U.N.D Ortsgruppe ist darin bisher nicht enthalten.

BESCHLUSS (20 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme):

  1. Die B.U.N.D Ortsgruppe Weissach wird ab 1. Januar 2012 mit einem jährlichen Sockelbetrag von 200 Euro in die Vereinsförderung aufgenommen.
  2. Die Benutzungsgebühren aus der Veranstaltung von 8. Oktober 2010 werden von der Gemeinde als Vereinsförderung übernommen und entsprechend verbucht.

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Hundesteuersatzung

Erhöhung der Hundesteuer und Überarbeitung der Satzung

Der Vorschlag aus der Klausurtagung des Gemeinderates wird aufgegriffen, die Hundesteuer für den Ersthund auf 84 €/Jahr erhöht. Alle anderen Sätze werden ebenfalls entsprechend angepasst.

Ferner wird der Kampfhundebegriff  der Steuersatzung auf den aktuellen Stand gebracht, der Begriff des gefährlichen Hundes eingefügt.

BESCHLUSS (21 Ja-Stimmen):

1)    Die Hundesteuer für den Ersthund beträgt ab dem 01.01.2012 84 €/Jahr, für jeden weiteren Hund 168  €/Jahr, für gefährliche Hunde und Kampfhunde
840 €/Jahr.

2)    Den Satzungsänderungen wird zugestimmt.

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Richtlinien Baukindergeld

Änderung von § 6

Zur Klarstellung wird der Wortlaut des § 6 Förderverfahren in seinem Wortlaut angepasst, um künftig Missverständnisse auszuschließen.

BESCHLUSS (21 Ja-Stimmen):

Die Richtlinien zur Förderung von Familienheimen und familiengerechten Eigentumswohnungen, Förderprogramm Baukindergeld, werden in § 6 entsprechend der Vorlage der Verwaltung angepasst.